Handy gestohlen
Wer bezahlt die Gesprächskosten des Diebes?

Mein Handy wurde gestohlen. Als ich den Diebstahl bemerkte, liess ich sofort die SIM-Karte des Geräts sperren. Unterdessen hatte der Dieb jedoch schon für 800 Franken telefoniert. Muss ich die Rechnung bezahlen?
Publiziert: 08.12.2016 um 14:58 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 21:15 Uhr
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Ja, Sie werden für die Kosten aufkommen müssen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefongesellschaften halten fest, dass der Kunde für die Benützung seines Mobilanschlusses auch dann verantwortlich ist, wenn diese durch Dritte erfolgt. Da der Dieb meistens unbekannt bleibt, werden Sie Ihren Schaden auch nicht auf ihn abwälzen können.

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Foto: Beobachter

Dennoch sollten Sie den Diebstahl der Polizei melden, selbst wenn die Chance gering ist, das gestohlene Handy zurückzubekommen. Die Anzeige ist nötig, wenn Sie den Ersatz des Geräts über die Hausratversicherung abdecken wollen.

Für die Gesprächskosten wird die Versicherung jedoch nicht aufkommen.

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