Hätten Sie es gewusst?
Dafür kriegen Einkaufstouristen keinen Ausfuhrschein

Nicht für alle Einkäufe erhalten Schweizer Einkaufstouristen den begehrten grünen Ausfuhrschein, mit dem sich die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurückholen lässt.
Publiziert: 15.12.2016 um 21:30 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:23 Uhr
Ansturm in einem Einkaufszentrum in Konstanz: Die deutsche Stadt am Bodensee ist ein beliebtes Ziel von Schweizer Einkaufstouristen.
Foto: Keystone
Ulrich Rotzinger

Weihnachtszeit ist Shoppingzeit. Die Tage vor dem Fest nutzen viele Schweizer zum Geschenkekauf im nahen Ausland. Doch aufgepasst: Nicht für alle Waren gibt es den begehrten Ausfuhrschein, mit dem sich Schweizer die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen können.

Schweizer oder in der Schweiz lebende Deutsche bekommen an der Ladenkasse keinen Ausfuhrschein für Waren, die sie für ihre Segelyacht, ihr Motorboot, ihren SUV oder ihr Privatflugzeug benötigen, klärt der «Südkurier» auf. «Also: Selbst wenn der Ferrari in der Bodanstrasse liegen bleibt, gibt es auf das Abschleppseil keine 19 Prozent», schreibt die deutsche Regionalzeitung mit einer guten Note Sarkasmus. 

Weitere Produkte, für die es keinen Ausfuhrschein gibt: Stossstangen, Aussenspiegel, Verbandskasten, Motoröl oder Ersatzteile fürs Velo.

Deutsche ärgern sich über Wartezeit an Kassen

Offenbar gibt es immer wieder erstaunte Gesichter bei Eidgenossen, wenn ihnen an der Kasse niemand einen grünen Zettel aushändigen will. Und die einheimischen Deutschen ärgern sich, dass sie wegen der Einkaufstouristen lange Schlangen an den Kassen vorfinden.

Letztes Jahr liessen sich Schweizer mit 17,6 Millionen Zetteln so viele Ausfuhrscheine abstempeln wie noch nie (siehe Grafik). Die deutsche Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent vom Nettopreis, für Lebensmittel gilt ein reduzierter Satz von sieben Prozent.

Übersteigt der Einkaufsbetrag in Deutschland die 300-Franken-Grenze, muss bei der Einfuhr in die Schweiz die hiesige Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Auch für in Deutschland erbrachte und konsumierte Dienste wie Bus- oder Bahnfahrten, Restaurantrechnungen und Hotelübernachtungen gibts keinen Ausfuhrschein. Dafür können Schweizer keine Mehrwertsteuer zurückfordern.

Schnippisch schliesst die «Südkurier»-Autorin ihren Bericht: «Wenn Ihr Ferrari-Parkplatz demnächst mal wieder von einem Auto mit ZH-Kennzeichen belegt ist, einfach dran denken: Alles bekommt der auch nicht günstiger.»

Elektronische Ausfuhrscheine verzögern sich

Wie der «Südkurier» auch berichtet, gibt es noch immer kein elektronisches System für Ausfuhrscheine. Die Behörden hätten sich wortwörtlich verzettelt. Das deutsche Finanzministerium arbeite an einer umfassenden Lösung, um die Zollbehörden an der Grenze zu entlasten.

Eigentlich rechnete man bis Ende 2016 mit der Einführung eines elektronischen Systems. Wann der digitale Ausfuhrschein kommt, bleibt unklar.

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