Neuer Gesetzesentwurf
Bundesrat legt neues Gesetz für unterirdischen Gütertransport vor

Güter sollen in der Schweiz künftig auch unterirdisch durchs Land transportiert werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf ans Parlament verabschiedet. Demnach soll der Zugang zur Güter-U-Bahn allen zu den gleichen Bedingungen offenstehen.
Publiziert: 28.10.2020 um 10:55 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2020 um 11:10 Uhr
Computerillustration eines Warencontainers für den unterirdischen Transport. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/LOGLAY/NITIN DESIGN

Der Bund wird sich laut Mitteilung nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb entsprechender Anlagen beteiligen. Über die gesamte Lebensdauer hinweg muss eine Schweizer Eigentümermehrheit an der Anlage sichergestellt werden.

Ein unter anderem von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros geplantes Vorhaben «Cargo sous terrain» sieht einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor. Darin sollen Güter rund um die Uhr mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert werden. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometer umfassen und bis etwa 2045 abgeschlossen sein. Die Erstellungskosten werden auf 30 bis 35 Milliarden Franken geschätzt.

(SDA)

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