Jeannine Pilloud (53), Chefin über den wichtigen Personenverkehr der SBB, verlässt ihren Posten in zwei Wochen. Ab Januar soll sie als Delegierte für die ÖV-Branchenentwicklung die Ticket- und Tarifgestaltung vereinfachen.
Ab dann gehört Pilloud auch nicht mehr zur Konzernleitung. Dennoch, so berichtete am Samstag das «St. Galler Tagblatt», erhalte sie weiterhin den Lohn eines Geschäftsleitungsmitglieds. Das sind, gemäss informierten Stellen, auf die sich das Blatt beruft, etwa 600'000 bis 700'000 Franken pro Jahr – je nach der Höhe des Bonus.
«Nur noch den gleichen Grundlohn»
Die SBB begründen dies gegenüber der Zeitung mit der zwölfmonatigen Kündigungsfrist für Mitglieder der Konzernleitung. Erst danach trete der Anschlussvertrag in Kraft.
Geben die SBB ihrer abtretenden Personenverkehrs-Chefin also einen goldenen Fallschirm mit auf den Weg? Pilloud dementiert: «Von einem goldenen Fallschirm kann keine Rede sein», sagt sie zu BLICK. «Erstens verlasse ich die SBB ja gar nicht, sondern wechsle die Position innerhalb des Unternehmens.»
30 Prozent weniger
Und zweitens habe sie ab dem 1. Januar zwar den gleichen Grundlohn, aber nicht mehr «die gleichen Bedingungen» wie als Konzernleitungsmitglied. «Was fair ist, weil die neue Funktion nicht mehr die selbe ist.» Das bedeutet wohl, dass Pilloud keinen Bonus mehr bekommt – was ihren Lohn um etwa 30 Prozent schmälern würde.
Dennoch hagelt es gemäss «St. Galler Tagblatt» Kritik am Vergütungssystem der SBB. Eine Kündigungsfrist von einem Jahr für Führungskräfte sei heute in der Regel eher unüblich, sagt der Salärberater Urs Klingler. Als üblich gelte mittlerweile eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.