Red Bull scheitert mit Farbkombination blau-silber vor EU-Gericht
Luxemburg – Der Getränkehersteller Red Bull kann eine Farbkombination aus blau und silber nicht als Farbmarke schützen lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die beantragte Marke nicht präzise genug formuliert und damit nicht ausreichend abgegrenzt sei.
Publiziert: 30.11.2017 um 14:41 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 17:03 Uhr
In etwa zur Hälfte Blau und Silber: So sind die Red-Bull-Büchsen bekannt, so wollte sie der Getränkehersteller vor Kopien schützen. Das EU-Gericht in Luxemburg urteilte jedoch: Die Beschreibung ist zu wenig präzise. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Red Bull kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.
Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50:50 aufgeführt, sagte ein Gerichtssprecher. Das reicht aus Sicht des Gerichts aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig. (Aktenzeichen:T 101/15 und T 102/15)
Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte eine polnische Firma - mit Erfolg.
Das Urteil könnte einige grosse Firmen treffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht. «Es könnte passieren, dass Firmen mit grossem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen», sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
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