Geteiltes Erbe
Muss ich für meine zahlungsunfähige Schwester blechen?

Meine Schwester und ich haben den Nachlass meiner Tante geteilt. Das Erbschaftsamt verlangt nun, dass ich auch die Erbschaftssteuer ­meiner zahlungsunfähigen Schwester bezahle. Muss ich das?
Publiziert: 14.03.2017 um 21:39 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 22:00 Uhr
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In Ihrem Fall ja. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind die Empfänger der sogenannten Vermögensübergänge steuerpflichtig. Jeder Erbe haftet primär mal für den auf seinem Erbteil anfallenden Steueranteil. In vielen Kantonen, so auch in Baselland wie in Ihrem Fall, haften die Erben solidarisch.

Das heisst also, dass ein Erbe für die Bezahlung von Erbschaftssteuern eines anderen insolventen Miterben haften kann, wenn das betreffende kantonale Steuergesetz dies vorsieht. Sie haften nur bis zur Höhe des eigenen Erbanfalls.

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Wenn Sie also beispielsweise 20'000 Franken geerbt haben, haften Sie maximal bis zu diesem Betrag für die auf dem Erbteil der Schwester erhobenen Erbschaftssteuern. Es liegt dann an Ihnen, den bezahlten Steuerbetrag bei Ihrer Schwester zurückzuverlangen. Am besten vereinbaren Sie mit ihr einen Darlehensvertrag mit der ratenweisen Rückzahlung der Steuerschuld.

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