Werbeanrufe müssen nicht zwingend lästig sein - solange sich die Anrufer an gewisse Regeln halten. (Symbolbild)
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Anti-Makler-Gesetz auf der Kippe
Krankenkassen befürchten Telefonterror ohne Ende

Krankenkassen wollen dem Telefonterror ein Ende setzen. Doch das Gesetz gegen die nervigen Anrufe fragwürdiger Vermittler steht auf wackligen Beinen. Wegweisend wird am Montag der Entscheid der Gesundheitskommission des Ständerats sein.
Publiziert: 14.04.2019 um 23:11 Uhr
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Aktualisiert: 15.04.2019 um 14:25 Uhr
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Die Krankenkassen wollen den Telefonterror von teilweise dubiosen Maklern unterbinden.
Foto: Keystone
Claudia Gnehm
Claudia GnehmStellvertretende Wirtschaftschefin

Der Ärger fängt am Telefon an: «Guten Tag, hier ist Meier. Darf ich Sie fragen, ob Sie zufrieden sind mit Ihrer Krankenkasse?» Die lästigen Telefonanrufe von Kassen-Maklern nehmen stetig zu – genauso wie ihre Provisionen.

Mit einer Branchenvereinbarung kämpften die Krankenkassen bislang erfolglos gegen das Treiben, das ihren Ruf schädigt und die Kosten antreibt. Darum wollen die Versicherer und ihre Verbände die Provisions-Exzesse jetzt für den Abschluss einer Grund- oder Zusatzversicherung gesetzlich unterbinden.

Trotz breiter Empörung über den Telefonterror sind die Krankenkassen vor dem am Montag anstehenden Entscheid der Gesundheitskommission des Ständerats über eine entsprechende Motion hypernervös. Denn die Branche der Vermittler lobbyiert seit Wochen gegen die Deckelung der Provisionen in der lukrativen Zusatzversicherung.

Geld für nervige Abtelefoniererei begrenzen

Dabei sehen die Krankenkassenchefs wie Nikolai Dittli (53) von Concordia das Hauptübel gerade in der Zusatzversicherung. Beim Abschluss einer solchen könnten Makler zehnmal mehr Provisionen einstreichen als in der Grundversicherung. «Wenn das Gesetz nur den kleinen Teil der Provisionseinnahmen in der Grundversicherung begrenzt, dann macht das auf die Gesamtprovision fast nichts aus», betont Dittli. «Somit nehmen auch die nervigen Anrufe nicht ab.»

Wenn aber auch in der Zusatzversicherung eine verbindliche Obergrenze komme, müssten die Provisionen vor allem für die Beratungen verwendet werden. «Nur so bleibt für die völlig ineffiziente und teure Abtelefoniererei ganzer Telefonbücher kein Geld mehr», führt Dittli aus.

Die Vermittlerbranche aber schiesst gegen die Deckelung der Provisionen in der lukrativen Zusatzversicherung, weil sie eine Einschränkung des Wettbewerbs befürchtet. Dittli widerspricht: «Auch die gedeckelten Provisionen reichen für eine gute Beratungstätigkeit.»

Ein Überbietungs-Wettbewerb

In der Zusatzversicherung dürfen die Krankenkassen Gewinn machen. Deshalb reissen sie sich dort um die Kunden. Doch wie die letzten Jahre zeigten, überbieten sie sich ohne Höchstgrenze bei den Provisionen, um Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. 

Im Parlament bisher unbestritten waren ein generelles Verbot des telefonischen Kundenfangs nach dem Zufallsprinzip sowie ein Ausbildungsobligatorium für Makler. Auch gibt es kaum Widerstand gegen den Branchenkompromiss in der Grundversicherung, den die Politik nun allgemeinverbindlich erklären soll. Danach sollen Makler für einen Neuabschluss in der Grundversicherung maximal 70 Franken Provision kassieren dürfen. Wer dagegen verstösst, soll sanktioniert werden.

Die umstrittene Deckelung der Provisionen im Zusatzversicherungsbereich würde für die Vermittler bedeuten, dass sie als Vergütung noch maximal eine Jahresprämie erhielten. Der Krankenkassendachverband erwartet, dass die Deckelung in Grund- und Zusatzversicherung die durchschnittliche Provisionsentschädigung pro Neukunde von 1300 auf unter 650 Franken senken könnte.

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