Der Ständerat, der die Vorlage nun erneut beraten wird, hatte eine Aufhebung der Frist zunächst abgelehnt. Die Mehrheit befürchtete, dass das Kriminalitätsrisiko steigen würde, wenn alte Banknoten künftig unbefristet eingetauscht werden könnten.
Die Wirtschaftskommission des Ständerates unterstützt nun aber die Abschaffung der Umtauschfrist mit 9 gegen 1 Stimme, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Nationalrat habe einen gangbaren Kompromiss geschaffen, befand sie.
Alle ab 1976
Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Banknoten-Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die neue Regelung betrifft auch Gelder für den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse).
Geht es nach dem Nationalrat, sollen 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten 25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt werden. Dieser Aufteilung hat sich nun auch die Ständeratskommission angeschlossen, mit 10 Stimmen und ohne Gegenstimme. (SDA)