Nein. Zwischen Ihnen und dem Hauswart besteht kein Vertrag. Deshalb liegt es allein im Ermessen des Vermieters, die Qualität und den Umfang der Arbeiten sowie die Entschädigung des Hauswarts festzulegen.
Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen also an den Vermieter wenden. Dieser darf alle zulässigen Hauswartkosten über die Nebenkosten an seine Mieter weitergeben, sofern dies vertraglich vorgesehen ist – auch wenn die Arbeit des Hauswarts ungenügend scheint.
Sind Sie der Meinung, der Lohn des Hauswarts sei zu hoch, können Sie immerhin vom Vermieter verlangen, dass er Ihnen die Angemessenheit der Hauswartkosten belegt.
Wichtig ist, dass Sie auch bei berechtigtem Ärger nicht einfach Ihre Mietzinszahlung reduzieren. Sie riskieren damit eine Kündigung. Aber Sie können sich auf einen mietrechtlichen Mangel berufen und – gestützt darauf – die korrekte Ausführung der Arbeiten und allenfalls eine Mietzinsreduktion verlangen.
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