Unternehmen können einsehen, wer schon mal eine Betreibung oder ein Inkassoverfahren am Hals hatte. Sie erfahren auch, ob Verlustscheine ausgestellt wurden, oder ob es zum Konkurs kam. Für einen Einblick in diese Daten braucht es eine vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes und einen Interessensnachweis.
«Ein berechtigtes Interesse ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Unternehmen eine Online-Bestellung, eine Vertragsofferte oder ein Anmeldeformular für eine Mietwohnung vorweisen kann», erklärt Dominik Weber, Bankenexperte beim Vergleichsportal Comparis.
Firmen nutzen solche Daten rege: Allein der Comparis-Bonitätspartner CRIF verzeichnet über 30 Millionen Abfragen pro Jahr. Die Konsumten zeigen sich in einer repräsentativen Befragung von Comparis derweil ahnungslos über diesen Sachverhalt.
Schweizer unterschätzen den Kreis der Zugriffsberechtigten
Laut Comparis wissen 88 Prozent der Befragten nicht, dass alle Unternehmen mit gültigem Interessennachweis Zugriff auf ihre Daten zur Zahlungswürdigkeit haben. Nur 21 Prozent glauben, dass Onlineshops die Bonitätsdaten abrufen können. Und mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Befragten ist sich nicht bewusst, dass Inkassofirmen und Wirtschaftsauskunfteien ihre Bonität kennen. Immerhin 58 Prozent denken, dass Banken auf diese Daten zugreifen können.
Am besten informiert sind Personen mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 4000 Franken monatlich: Rund jeder Fünfte weiss, dass grundsätzlich alle Firmen Zugriff auf Bonitätsdaten haben. Demgegenüber kennen sich Personen mit einem Einkommen von über 8000 Franken weniger gut im Thema aus (15 Prozent).
«Personen mit tiefem Einkommen müssen sich eher mit dem Thema auseinandersetzen», erklärt Bankenexperte Weber. Dieser Befund spiegle auch die Tatsache, dass Personen mit tiefem Einkommen viel häufiger betrieben werden als Personen mit hohen Einkommen.
Im regionalen Vergleich zeigt sich, Die Romands sind besser informiert als die restliche Schweiz: Hier wissen immerhin 15 Prozent, dass alle Unternehmen auf Bonitätsdaten zugreifen können. Am schwächsten schneidet das Tessin mit zehn Prozent ab. In der Deutschschweiz sind es zwölf Prozent.
Regelmässige Kontrolle ist sinnvoll
Tatsächlich sammeln Wirtschaftsauskunfteien Daten zum Zahlungsverhalten und zur Identifikation. Als Quelle werden einerseits öffentlich zugängliche Daten wie solche aus dem Handelsregister und den SHAB-Publikationen herangezogen, andererseits Zahlungserfahrungsdaten von Tausenden Firmen.
Konkret umfasst das Betreibungen, Zahlungsverhalten, Verlustscheine und Konkurse. Aus diesen Daten errechnen die Wirtschaftsauskunfteien einen sogenannten Kredit Score. Auch positive Zahlungserfahrungen fliessen in diesen Score ein.
«Wie hoch der Score ist, kann unser Leben stark beeinflussen. Denn er entscheidet darüber mit, ob wir auf Rechnung bezahlen können, eine Wohnung oder einen Kredit erhalten», erklärt Weber. Deshalb sei es wichtig, die eigenen Bonitätsdaten regelmässig zu überprüfen. Das gelte vor allem nach beglichenen Zahlungsrückständen oder bei Betreibungen.
Die Daten würden zwar regelmässig aktualisiert. Dennoch könne es zu unvollständigen oder nicht aktualisierten Einträgen kommen, so Weber. Bei Verdacht auf eine Falscheinstufung können Konsumenten eine Einsicht in ihre Daten sowie eine Korrektur verlangen. (zas)