Das gab es noch nie: Die Finma verdonnert die CSS zur Rückzahlung von überhöhten Prämien in der Zusatzversicherung. Insgesamt geht es um 129 Millionen Franken. Die Finanzaufsicht sagt, die zweitgrösste Krankenkasse habe Aufsichtsrecht verletzt.
Der konkrete Vorwurf: Die CSS habe Provisionen für externe Vermittler und Verwaltungskosten einseitig zulasten der Zusatzversicherten abgerechnet. Die Folge: CSS-Kundinnen und -Kunden haben zwischen 2013 und 2019 zu viel für die Krankenzusatzversicherung bezahlt. Wer wie viel zurückbekommt, hängt von der Art der Versicherung, der Vertragsdauer sowie der Prämienhöhe ab. Die Versicherten könnten mit rund 1,5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie rechnen, schreibt die CSS.
Hausbesuch bei der CSS
Der Finma geht es vor allem um den Schutz der Versicherten in der Zusatzversicherung, die mit zunehmendem Alter weniger einfach zu einer anderen Kasse wechseln können, falls sie mit der Prämie oder den Leistungen ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sind. Das Problem: Oft werden bei den Kassen Kosten zulasten der Zusatzversicherung abgerechnet, auch um die Verwaltungskosten in der Grundversicherung möglichst tief zu halten. Andererseits sind diese Kosten nicht immer eindeutig der einen oder anderen Versicherungsart anzurechnen.
Nach einem Hausbesuch bei der CSS im Jahr 2019 hatte die Finma das Geschäft in der Zusatzversicherung besonders unter die Lupe genommen. Und dabei unter anderem festgestellt, dass die Krankenversicherung in der von der Finma untersuchten Zeit intensiv mit einem bestimmten Versicherungsbroker zusammengearbeitet hat.
Pikant: Die CSS war eigentlich vor der heiklen Zusammenarbeit gewarnt. «Trotz wiederholten Warnungen seitens der internen Revision erfasste, begrenzte und überwachte die CSS die sich aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Vermittler ergebenden Risiken ungenügend und geriet in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis», schreibt die Finma in ihrer Medienmitteilung explizit.
Kasse dürfte zahlen
Die CSS prüft nun, ob die Krankenkasse den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen wird. Gut möglich aber auch, dass die Kasse die Verfügung akzeptiert und die Prämien an die Versicherten vergütet. Darauf weisen zumindest die Berechnungen in der Medienmitteilung hin, dass betroffene Kundinnen und Kunden mit etwa 14 Franken Rückvergütung pro Jahr rechnen können. Diese Einschätzung teilen auch Experten aus der Versicherungsbranche.
Zugleich betont die CSS, dass es im Zusammenhang mit der Zuordnung von Verwaltungskosten bis anhin keine klaren regulatorischen Vorgaben bestünden. Hier bestehe Ermessensspielraum. Deshalb weist die Kasse auch den Vorwurf zurück, gegen Aufsichtsrecht verstossen zu haben.