Darum gehts
- Tüechli-Bsetzer reservieren Poolliegen: Heisse Diskussion um rechtliche Lage und Hotelreaktionen
- Hotels ergreifen vermehrt Massnahmen gegen unerlaubtes Reservieren von Liegestühlen
- Geldstrafen bis zu 750 Euro in Spanien für Tüechli-Besetzer
Wer kennt es nicht, das Sommerferien-übliche Problem der Tüechli-Besetzer? Schon vor dem ersten Sonnenstrahl rollen sie ihre Stofftücher auf den Poolliegen aus und markieren damit die besten Plätze als ihr Revier – bloss um sich anschliessend genüsslich nochmals ins Bett oder ans Frühstücksbuffet zu begeben.
Ist das rechtens? Dürfen andere Hotelgäste etwas dagegen unternehmen? Gemäss Nau hat das Hotel Bikini auf Mallorca verärgerten Schweizer Kunden neulich nahegelegt, einfach Selbstjustiz zu üben: Alle Liegestühle, die nur ein Tüechli, aber keine Kleider oder Tasche drauf hatten, sollten sie als frei betrachten.
Das birgt jedoch Gefahren. Was ist mit Gästen, die nur ein Tüechli dabei haben und gerade eine Weile im Pool verbracht haben? Ist deren rechtmässiger Platz weg, droht der sprichwörtliche Handtuch-Krieg.
Tüechli entfernen ist rechtens, aber...
Rechtlich ist die Lage klar: Einen Anspruch auf alleiniges Benutzungsrecht von Liegestühlen gibt es nicht. Gäste müssen die allgemein zugänglichen Einrichtungen in einer Hotelanlage mit anderen teilen. Somit dürfen nicht genutzte Liegestühle beansprucht werden.
Aber eben, das ist eine delikate Angelegenheit, weil Liegen zwischenzeitlich verlassen werden – für das Bad, für den Gang zur Bar oder zur Toilette. Selbstjustiz ist somit heikel und in der Regel sollte man die Angelegenheit dem Hotel überlassen.
Viele Hotels weisen auf Schildern darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, Liegestühle zu blockieren. Teils räumen sogar Hotelangestellte in regelmässigen Abständen Handtücher von lange verwaisten Liegen weg. Manche Hotels erlauben eine fixe Reservation von Liegestühlen oder aber nur die Verwendung von hoteleigenen Badetüchern, die vor Ort ausgegeben werden.
Wenige klare Gesetze vorhanden
Wenig Probleme gibt es an Italiens Stränden: Dort herrscht vielerorts ein kostenpflichtiges Reservierungssystem für Sonnenschirme und Liegestühle. Das informelle Reservieren mittels Tüechli an öffentlichen Stränden oder an Hotelpools wird nicht gerne gesehen und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden: Die nationalen Rechtsvorschriften sehen Verwaltungsstrafen in Höhe von 1000 bis 3100 Euro für diejenigen vor, die willkürlich Plätze an öffentlichen Stränden im staatlichen Küstengebiet belegen. Hotels sind da deutlich kulanter.
Allerdings nicht in Spanien, wo das Problem besonders ausgeprägt ist. Immer mehr Hotels greifen dort mit Unterstützung der lokalen Behörden durch. Tüechli-Bsetzer müssen teils mit Geldstrafen von bis zu 250 Euro rechnen, an öffentlichen Stränden in Andalusien teils von bis zu 750 Euro. Dazu werden oft auch Gegenstände, die zur Reservierung von Badeplätzen zurückgelassen werden, beschlagnahmt.
Auch Frankreich, Griechenland, Kroatien und die Türkei haben den Tüechli-Besetzern den Kampf angesagt. Allerdings existieren dort diesbezüglich weder klare Gesetze noch Bussenkataloge. Die Anzahl Hotels mit klarer Ansage steigt jedoch, und Tüechli-Bsetzer werden oft missbilligt – was sie jedoch nicht von ihrem Tun abhält.