Fall geht auf CS zurück
Bundesstrafgericht spricht UBS in der Affäre Bulgaria frei

Das Bundesstrafgericht hat die UBS im Fall Bulgaria vom Vorwurf der Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit schwerer Geldwäscherei freigesprochen. Der Fall geht auf die Credit Suisse zurück.
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Das Bundesstrafgericht in Lausanne sprach die UBS von schwerer Geldwäscherei frei. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/Jean-Christophe Bott
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat das Strafverfahren gegen eine ehemalige Angestellte der Credit Suisse, die 2023 verstorben ist, eingestellt.

Im Übrigen hat das Gericht teilweise die Verurteilung eines ehemaligen Vermögensverwalters einer anderen Schweizer Bank wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und die eines bulgarischen Staatsangehörigen wegen Beteiligung an derselben Organisation und schwerer Geldwäscherei bestätigt.

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