Ex-Luxus-Yacht von Abramowitsch
Behörden legen Oligarchen-Schiff Luna in Hamburg an die Kette

Sie ist das Spielzeug von Oligarch Farkhad Akhmedov. Und sitzt nun im Hamburger Hafen fest. Das deutsche Bundeskriminalamt hat die Luxus-Yacht Luna an die Leine gelegt. Wie schon zuvor das Oligarchen-Schiff Dilbar.
Publiziert: 13.05.2022 um 12:42 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2025 um 10:36 Uhr
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Die Luxus-Yacht Luna im Hamburger Hafen: Auf Rundfahrten haben die Hafenkapitäne einige Anekdoten zu den Werften zu erzählen.
Foto: Ulrich Rotzinger

Aus dem gediegenen Bootstrip wird erstmal nichts. Die Luna sitzt fest im Hamburger Hafen. Angekettet von den deutschen Behörden.

Die Luna ist ein Mega-Schiff! Sie ist 115 Meter lang, soll umgerechnet 417 Millionen Franken wert sein und nach Recherchen des Bundeskriminalamt (BKA) das Spielzeug des Oligarchen Farkhad Akhmedov (66), wie «Bild.de» am Freitag berichtet. Gebaut worden sei die weiss-blaue Yacht 2010 ursprünglich für den russischen Milliardär Roman Abramowitsch (55), der das Schiff aber nur vier Jahre unter seiner Flagge fahren liess und dann an Akhmedov verkaufte. Fast 20 Gäste haben auf der Yacht Platz, für deren Betrieb ist eine 49-köpfige Crew zuständig. Im Bauch des Schiffes soll ein Mini-U-Boot für Ausflüge ins Meer stecken.

Nur eingefroren, nicht beschlagnahmt

Dass die Akhmedov-Yacht an Ketten gelegt werden konnte, hat mit den undurchsichtigen Besitzverhältnissen zu tun. Putin-Freund Akhmedov steht auf der Russland-Sanktionsliste, dessen Ex-Frau Tatyana Akhmdeova (49) aber nicht. Der Milliardär hat sein Vermögen mit der Gasförderung in Sibirien gemacht. Laut EU ist er in «Wirtschaftssektoren tätig, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Regierung der Russischen Föderation darstellen».

Bei der Luna darf man nicht von einer Beschlagnahmung sprechen. Sie gilt als eingefrorener Vermögenswert. Ein solcher darf nicht verkauft, vermietet oder sonst wie bewegt werden. So hat die betreffende Werft in Hamburg bereits ein Mega-Gerüst mit einer Plastikhülle über das Schiff gestülpt. Denn es gilt Sorge zu tragen, dass das Schiff nicht beschädigt wird und im einwandfreien Zustand wieder zurückgegeben werden kann, sollten die Sanktionen wieder aufgehoben werden. Ansonsten könnte die Eigentümerschaft Schadensersatz fordern. (uro)

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