Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Uber muss als Verkehrsdienst reguliert werden. Die Tätigkeiten des Fahrdienstanbieters, der immer wieder argumentiert, nur eine digitale Vermittlungsplattform zu sein, seien nicht als «Dienst der Informationsgesellschaft», sondern als Verkehrsdienstleistung einzustufen. Und diese müsse entsprechend reguliert werden.
Die Regeln zu machen, überlässt der EuGH den EU-Mitgliedstaaten. Damit steht der Laiendienst UberPop, für den nicht-lizenzierte Chauffeure fahren, in Europa vor dem Aus.
«Die Entscheidung wird in den meisten EU Ländern nichts verändern»
Auswirkungen hat der Gerichtsentscheid auf die Schweiz keine. Doch auch bei uns verschwindet UberPop von den Strassen. Zuerst wurde er in Zürich eingestampft, 2018 folgen Lausanne und Basel. In Genf ist UberPop verboten.
Ein Uber-Sprecher erklärt gegenüber BLICK: «Die Entscheidung wird in den meisten EU Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren.» Es sei aber angemessen, Services wie Uber zu regulieren.
Zum EuGH kam es, weil ein Taxi-Verband im spanischen Barcelona vor Gericht geklagt hatte, festzustellen, ob die Uber-Tätigkeiten irreführende Geschäftspraktiken und unlauteres Handeln im Wettbewerb darstellten. Das Gericht gab die Überprüfung ans EuGH weiter. (grv/SDA)