Europäischer Gerichtshof stuft App als Taxi-Dienst ein
Das ändert sich mit dem Uber-Urteil

Der Europäische Gerichtshof stuft Uber als Taxi-Dienst ein. Nun äussert sich der US-amerikanische Fahrdienstanbieter zum Urteil.
Publiziert: 20.12.2017 um 12:36 Uhr
|
Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:20 Uhr
Uber ist laut dem Europäischen Gerichtshof als Verkehrsdienstleistung zu regulieren.
Foto: Keystone

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Uber muss als Verkehrsdienst reguliert werden. Die Tätigkeiten des Fahrdienstanbieters, der immer wieder argumentiert, nur eine digitale Vermittlungsplattform zu sein, seien nicht als «Dienst der Informationsgesellschaft», sondern als Verkehrsdienstleistung einzustufen. Und diese müsse entsprechend reguliert werden.

Die Regeln zu machen, überlässt der EuGH den EU-Mitgliedstaaten. Damit steht der Laiendienst UberPop, für den nicht-lizenzierte Chauffeure fahren, in Europa vor dem Aus.

«Die Entscheidung wird in den meisten EU Ländern nichts verändern»

Auswirkungen hat der Gerichtsentscheid auf die Schweiz keine. Doch auch bei uns verschwindet UberPop von den Strassen. Zuerst wurde er in Zürich eingestampft, 2018 folgen Lausanne und Basel. In Genf ist UberPop verboten.

Ein Uber-Sprecher erklärt gegenüber BLICK: «Die Entscheidung wird in den meisten EU Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren.» Es sei aber angemessen, Services wie Uber zu regulieren.

Zum EuGH kam es, weil ein Taxi-Verband im spanischen Barcelona vor Gericht geklagt hatte, festzustellen, ob die Uber-Tätigkeiten irreführende Geschäftspraktiken und unlauteres Handeln im Wettbewerb darstellten. Das Gericht gab die Überprüfung ans EuGH weiter. (grv/SDA)

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.