EU - Medtech
Medtech: Schweiz droht möglicherweise Rückstufung zum Drittstaat

Brüssel zweifelt daran, dass die einjährige Übergangsfrist für die neue EU-Medtech-Regeln auch für die Schweiz gilt. Der deutsche Medtech-Dachverband BVMed fordert daher von Berlin, sich für die Aktualisierung des entsprechenden Abkommens Schweiz-EU einzusetzen.
Publiziert: 26.08.2020 um 08:57 Uhr
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Wegen Corona wurde das Inkrafttreten der neuen EU-Medtech-Regelungen um ein Jahr verschoben. Die EU-Kommission zweifelt nun aber daran, dass die Übergangsfrist auch für Schweizer Medtech-Unternehmen gelten soll. (Symbolbild)
Foto: JENS SCHIERENBECK

Das Abkommen (MRA) müsse «zeitnah» aktualisiert werden, schrieb BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll laut einer im Internet publizierten Medienmitteilung. «Wir bitten Sie um Ihre politische Unterstützung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (...)», schrieb Möll an Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Gesundheitsminister Jens Spahn. Das Schreiben ging auch an die EU-Kommission.

Wegen der Corona-Pandemie wurde das Inkrafttreten neuer Regeln für die Zulassung von Medizinprodukten am 26. Mai um ein Jahr verschoben. Davon profitieren auch Schweizer Medtech-Unternehmen. Denn das Abkommen Schweiz-EU (MRA), das die gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten regelt, war bis Ende April noch nicht entsprechend aktualisiert worden.

Gemäss BVMed äusserte die EU-Kommission nun aber «Zweifel an der Anwendung der Übergangsfrist» für die Schweiz. Möll appelliert an die Verantwortlichen, die Übergangsfrist auch auf die Schweiz «bis zur vollständigen Aktualisierung des MRA» anzuwenden.

Man begrüsse den Appell des BVMed, sich im Interesse der europaweiten Patientenversorgung für eine pragmatische Lösung einzusetzen, schrieb der Verband der Schweizer Medizintechnik Swiss Medtech auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Dasselbe erwarten wir von der Schweizer Regierung.» Denn die Patientenversorgung ist laut Swiss Medtech ein länderübergreifendes, übergeordnetes Interesse.

(SDA)

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