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EU-Kommission ermittelt
Deutsche Autobauer haben sich illegal abgesprochen

Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Für die Konzerne könnte es nun teuer werden. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.
Publiziert: 05.04.2019 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 20:07 Uhr
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VW kämpft gegen Daimler um die Kronzeugenregelung.
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Die drei Unternehmen können nun zu den Vorwürfen noch Stellung nehmen. Die EU-Kommission hatte 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet.

Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben, wie die EU-Kommission am Freitag in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen bekannt gab. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.

Innovationswettbewerb eingeschränkt

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoss gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.

Mögliche Verstösse gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hiess es weiter. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.

Kampf um Kronzeugenstatus

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den grössten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äussersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. (SDA/pbe)

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