Etikettenschwindel im Kühlregal
«Genève»-Bier darf nicht aus Appenzell stammen

Wann stammt ein als «regional» beworbenes Bier tatsächlich aus der Region? In Genf spaltet diese Debatte gerade die Brauereiszene. Klar ist: Wer einheimisches Bier will, muss das Kleingedruckte auf der Etikette studieren.
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Wann ist ein regionales Bier tatsächlich regional?
Foto: Martial Trezzini/Keystone

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Thomas Angeli
Beobachter

Die Volksseele schäumte im wahrsten Sinne des Wortes: «Das Wasser macht das Bier», so liess sich der Worber Bierbrauer Max Egger im «Sonntagsblick» zitieren, und dieser titelte kühn: «Berner Bier braucht Berner Wasser.» Anlass für die Schlagzeile im Herbst 1996: Die Brauerei Feldschlösschen hatte angekündigt, die Brauereien Gurten, Cardinal und Hürlimann zu schliessen und fortan nur noch im aargauischen Rheinfelden zu produzieren. 

Seither ist viel Gerstensaft die Kehlen hinuntergeflossen, und in Bern, Freiburg und Zürich, wo die drei Traditionsbetriebe standen, haben sich die Gemüter beruhigt. Doch nun gibt ein Fall aus Genf zu reden, wie «Le Temps» kürzlich berichtete.

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Dort hatten zwei Brauereien ihre Produkte als «regional» beworben, teilweise sogar mit dem Schriftzug «Genève». Gebraut wurde das Bier jedoch im Wallis respektive in der Ostschweiz. Man habe die Genfer Markenbezeichnung gewählt, um den Kanton über die Stadtgrenzen hinaus bekannt zu machen, verteidigte sich der Geschäftsführer einer der beiden Brauereien gegenüber «Le Temps». 

Saaser Bier aus Bern geht nicht

Wann ist ein regionales Bier tatsächlich regional? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesgericht schon 2019. Stein des Anstosses war damals die Marke «Saas das Bier». Die Brauerei verwies mit dem Namen auf das Dorf im Wallis, schmückte die Flaschen mit Bergen und dem Walliser Wappen, braute den Inhalt aber in Bern. Das sei täuschend, urteilten die Lausanner Richter. Ein kleingedruckter Hinweis auf den wahren Brauort korrigiere die falsche Erwartung der Kundschaft nicht.

Auf dieses Urteil verweist auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Es brauche zwar immer eine Beurteilung des spezifischen Falls durch die dafür zuständigen kantonalen Behörden. Aber: Wappen und Bilder dürften dem Konsumenten keine Heimat vorgaukeln, die das Bier nicht hat.

Der Fall sei spätestens seit diesem Bundesgerichtsurteil klar, findet Marcel Kreber, Direktor des Schweizer Brauerei-Verbands: «Wenn durch die Aufmachung des Biers der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um ein lokal gebrautes Bier handelt, muss auf der Etikette gut lesbar vermerkt werden, wenn es anderswo hergestellt wurde.»

Sicher sein, dass ihr als einheimisch verkauftes Bier tatsächlich in der Region gebraut wurde, können sich Konsumentinnen und Konsumenten trotzdem nicht zu 100 Prozent. «Ohne Kläger kein Richter. Wenn wir von irreführenden Etikettierungen erfahren, gehen wir dem selbstverständlich nach», sagt Verbandsdirektor Kreber. Oder anders ausgedrückt: Wenn eine Biermarke nicht dort gebraut wird, wo sie vorgibt, muss das erst jemand entdecken – und dagegen klagen.

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