Eternit-Prozess in Italien
Stephan Schmidheiny zu vier Jahren Haft verurteilt

Italienische Richter sprachen heute im Prozess um Asbest-Opfer ihr Urteil. Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny sei der fahrlässigen Tötung schuldig. Seine Anwälte sprechen von einer skandalösen Verurteilung.
Publiziert: 23.05.2019 um 13:17 Uhr
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Aktualisiert: 23.05.2019 um 13:31 Uhr
Stephan Schmidheiny wurde von einem Turiner Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt.
Foto: Kilian J. Kessler

Ein Gericht in Turin (I) hat den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Es befand ihn am Donnerstag der fahrlässigen Tötung für schuldig. Im Prozess ging es um Asbest-Opfer in einer Eternit-Fabrik.

Konkret wurde der Fall eines verstorbenen Angestellten des Unternehmens Eternit Italia S.p.a. und einer Anwohnerin verhandelt, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa mitteilte. Giulio Testore (1926 – 2008) arbeitete in einer Fabrik in Cavagnolo bei Turin, die Rita Rondano (1940 – 2012) wohnte in der Nähe.

Die von Schmidheiny geleitete Gruppe Eternit SEG war von 1973 bis zur Pleite 1986 Grossaktionärin der Eternit Italia. Schmidheinys Anwälte teilten am Donnerstag mit, die erstinstanzliche Verurteilung entbehre jeder rechtlichen Grundlage und sei «skandalös".

Die Verteidigung gehe in die Berufung. Der Industrielle sei nicht für die Asbest-Tragödie und die zwei Opfer verantwortlich. Festzuhalten sei auch, dass das oberste italienische Gericht Schmidheiny im ersten Eternit-Prozess 2014 freigesprochen habe.

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