Die baselstädtische Staatsanwaltschaft hat beim Strafgericht Anklage gegen drei ehemalige Geschäfts- und Verwaltungsratsmitglieder der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) erhoben. Der Verdacht: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung. Die mutmassliche Deliktsumme: rund 300'000 Franken.
Die Ermittlungen dauerten Jahre. Anfänglich waren acht Personen im Fokus der Staatsanwaltschaft. Ein Bericht der baselstädtischen Finanzkontrolle vom Dezember 2013 war der Auslöser.
Die Finanzkontrolle hatte den ehemaligen Spitzenleuten der BVB damals vorgeworfen, vereinzelt kantonale Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten und Kompetenzen überschritten zu haben. Zudem hatte sie die früheren Führungspersonen wegen mangelnder Sensibilität bei der Verwendung öffentlicher Gelder für persönliche Ausgaben kritisiert.
Fünf Personen entlastet
Gegen fünf Beschuldigte wurden die wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung oder der ungetreuen Amtsführung geführten Verfahren mangels Beweise eingestellt, wie die Basler Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.
Gegen drei ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates respektive der Geschäftsleitung hat die Staatsanwaltschaft jedoch wegen Verdachts der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung Anklage erhoben. Die mutmassliche Deliktsumme beläuft sich auf insgesamt rund 300'000 Franken.
Die Ermittlungen hätten sich als aufwändig gestaltet, heisst es in der Medienmitteilung. Dies insbesondere, weil die «umfangreichen Dokumente grösstenteils nicht sachdienlich geordnet abgelegt waren». So musste die Staatsanwaltschaft vor allem im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge die Unterlagen und Informationen bei den Auftragnehmern einholen – teilweise via Rechtshilfe im Ausland.
Anklage gegen drei Ex-Kader
Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren Ende Oktober 2019 abschliessen. Da einer der Beschuldigten Mitte Oktober aber eine Anzeige gegen ein weiteres ehemaliges Mitglied der BVB-Geschäftsleitung erstattet hatte, verzögerte sich der Abschluss des Verfahrens.
Der Anzeigenerstatter hatte die Zusammenlegung der Verfahren verlangt, was die Staatsanwaltschaft ablehnte. Daraufhin legte der Beschuldigte Beschwerde beim Appellationsgericht ein und forderte den Aufschub der Anklageerhebung in seinem Fall. Damit blitzte er jedoch sowohl beim Appellationsgericht als auch später beim Bundesgericht ab.
Gegen welche drei Personen konkret Anklage erhoben wurde, will die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht bekanntgeben.
Mitarbeiterinnen belästigt
Im Bericht der Finanzkontrolle waren vor allem der damalige BVB-Direktor Jürg Baumgartner, sein Vize sowie Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath im Fokus gestanden.
Gudenrath trat daraufhin zurück, Direktor Baumgartner kündigte kurze Zeit später seinen Rücktritt an. Er wurde dann aber entlassen, nachdem bekannt wurde, dass er Mitarbeiterinnen mit SMS belästigt haben soll. Auch der Vizedirektor musste kurze Zeit später gehen.
Die Finanzkontrolle beanstandete unter anderem die Anspruchnahme eines Dienstwagens und einer Dienstwohnung durch den damaligen Direktor. Dafür gab es keine rechtliche Grundlage. Als Dienstwagen nutzte Baumgartner einen VW Passat im Wert von 67'000 Franken. Zudem hatten die BVB unter seiner Federführung Aufträge in Millionenhöhe unter der Hand vergeben. (sda/ise)