Er setzt ein fragwürdiges Zeichen gegen Schweizer Einkaufstouristen. Per Aushang fordert Antiquar Michael Plietzsch (59) aus Freiburg (D) einen Zuschlag von 20 Prozent für Kunden aus der Eidgenossenschaft (BLICK berichtete).
Trotz Kritik bleibt der Freiburger hart: «Ich begehe ja keine Straftat.» Vielleicht doch. Denn jetzt droht Ärger mit der Justiz. Der Antiquar wurde angezeigt.
Dirk Klose, Sprecher des Polizeipräsidiums Freiburg, bestätigt den Eingang der Strafanzeige: «Sie ging am Mittwoch ein. Die Person gab in der Anzeige an, sie habe den Artikel gelesen.»
BLICK weiss: Die Anzeige kommt aus der Schweiz. Der Absender: ein deutscher Staatsangehöriger. 36 Jahre alt. Aufgewachsen und wohnhaft im Kanton Bern. So ernst es Händler Plietzsch mit seiner Aktion ist, so ernst ist es offenbar auch dem Anzeigeerstatter. Denn: Er macht den Straftatbestand der Volksverhetzung geltend. Ein schwerwiegender Vorwurf, mit dem sich in Deutschland direkt der Staatsschutz beschäftigt. Im deutschen Strafgesetzbuch (Paragraf 130) steht: Wer «gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe» etwa «zum Hass aufstachelt», aber auch zu «Willkürmassnahmen auffordert», kann bis zu fünf Jahre Gefängnis kassieren.
Wie Polizeisprecher Klose sagt, wurde die Anzeige nach wenigen Minuten an die zuständige Stelle weitergeleitet. Nun befasst sich die Kriminalpolizei mit dem Antiquar.
«Zusammen mit der Staatsanwaltschaft prüfen die Ermittler, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder allenfalls ein anderer Straftatbestand», sagt Klose. Der Anzeigeerstatter werde kontaktiert. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob Händler Plietzsch doch über das Ziel hinausgeschossen hat.