Hausbesitzer sollen von Fotovoltaik profitieren
Bund setzt weitere Anreize zum Bau von Solaranlagen auf Hausdächern

Der Bund will Hausbesitzern mehr Geld zur Verfügung stellen, wenn sie auf ihrem Dach eine Fotovoltaikanlage installieren. Auch Erweiterungen solcher Anlagen sollen neu subventioniert werden.
Publiziert: 27.04.2020 um 12:15 Uhr
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Aktualisiert: 27.04.2020 um 15:23 Uhr
Der Bund will die Subventionen für kleine Solaranlagen auf privaten Hausdächern erhöhen. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am Montag diese und weitere Verordnungsänderungen im Energiebereich in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte Kreise können bis zum 9. August 2020 dazu Stellung nehmen.

Konkret will der Bund per 1. April 2021 die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen anpassen. Die Revision der Energieförderungsverordnung sieht vor, dass der Grundbeitrag von aktuell 1000 auf 700 Franken für alle Anlagengrössen sinken soll.

Für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) sollen Betreiber pro Kilowatt 40 Franken mehr erhalten, also neu 380 Franken. Für grössere Anlagen würde der Beitrag um 10 Franken auf 290 Franken pro kW gesenkt.

Gesamte Dachfläche nutzen

Mit der erstmaligen Erhöhung soll laut dem Bund ein Anreiz gesetzt werden, insbesondere auf Einfamilienhäusern grössere Anlagen zu bauen, mit denen die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung genutzt werden kann. Wegen der Corona-Krise wird damit gerechnet, dass im laufenden Jahr nur wenig private Solaranlagen gebaut werden.

Auch bereits bestehende Solaranlagen will der Bund fördern. Dies allerdings nur, wenn die von der Erweiterung produzierte Elektrizität separat gemessen wird und nicht in die Abrechnung des bereits subventionierten Stroms einfliesst.

Kaufvertrag oder Baubewilligung

Schliesslich will das Uvek administrative Hürden abbauen. So soll den Gesuchen für Einmalvergütungen nicht mehr zwingend ein Grundbuchauszug beigelegt werden. Neu reicht ein gleichwertiges Dokument, beispielsweise ein Kaufvertrag oder eine Baubewilligung, sofern daraus die erforderlichen Informationen zweifelsfrei hervorgehen.

Mit der Revision der Energieverordnung sollen neu temporäre Bauten und Anlagen zur Prüfung der Standorteignung von Windenergieanlagen beispielsweise Windmessmasten ohne Baubewilligungsverfahren errichtet oder geändert werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) soll Geodaten zu sämtlichen registrierten Anlagen zur Stromproduktion publizieren.

Die Revision der Energieeffizienzverordnung sieht Anpassungen bei der Reifenetikette vor. Diese ist identisch mit derjenigen der EU. Geändert werden sollen dabei die Vorschriften zu den Angaben der Treibstoffeffizienzklasse und weiterer Eigenschaften von Reifen.

Schliesslich sollen in der Geoinformationsverordnung die Geobasisdatensätze «Überflutungskarten für Stauanlagen unter Bundesaufsicht» und «Elektrizitätsproduktionsanlagen» in den Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts aufgenommen werden. Die revidierten Verordnungen sollen per 1. Januar 2021 und per 1. Mai 2021 (Energieeffizienzverordnung) in Kraft treten. (SDA)

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