Ein Strafbefehl kostet im Aargau zehnmal mehr als in Neuenburg
«Kantone führen sich auf wie Königreiche»

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h müssen Lenkerinnen und Lenker mit Strafbefehlsgebühren zusätzlich zur Busse rechnen. Eine Analyse des Vergleichsportals Comparis zeigt, je nach Kanton beträgt die Gebühr zwischen 50 und 500 Franken.
Publiziert: 11.11.2021 um 09:10 Uhr
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Wer innerorts bei maximal erlaubten 50 km/h 20 km/h zu schnell fährt, muss je nach Kanton mit einer Busse von 400 bis 450 Franken rechnen.
Foto: imago

Bei einem Comparis-Vergleich wurde die Gebühr für eine Geschwindigkeitsüberschreitung untersucht: Wer innerorts bei maximal erlaubten 50 km/h 20 km/h zu schnell fährt, muss je nach Kanton mit einer Busse von 400 bis 450 Franken rechnen, vorausgesetzt, es handelt sich um einen Ersttäter und es liegen keine komplexen Umstände vor. Die Höhe der Bussen liegt also in allen Kantonen nahe beieinander. Doch die zusätzlich anfallenden Gebühren für die Bearbeitung des an und für sich einfach zu beurteilenden Deliktes klaffen weit auseinander.

Die kleinste Gebühr erhebt mit 50 Franken der Kanton Neuenburg. Am meisten verlangt der Kanton Aargau mit 500 Franken. Hier ist die Strafbefehlsgebühr sogar höher als die Busse selbst. Der Kommunikationsdienst des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres rechtfertigt diese auf Anfrage von Comparis mit dem Kostendeckungsprinzip. Dieses besagt, dass die Beiträge die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht übersteigen dürfen.

«Die Kantone führen sich auf wie Königreiche»

Allerdings werde im Fall Aargau eine hundertprozentige Kostendeckung weder im Einzelfall noch in der Summe erreicht, teilt der zuständige Kommunikationsdienst mit. Abgesehen vom Kanton Aargau liegt die Gebühr auch im Kanton Schaffhausen höher als die Busse selbst.

«Bei den Bussen gleichen sich die Kantone untereinander ab. Doch bei den Gebühren führen sie sich wie Königreiche auf», stellt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug fest. «Ich verstehe nicht, wie für das gleiche Vergehen gegen das gleiche Gesetz bei einer praktisch gleich hohen Busse an einem Kantonshauptort zehnmal höhere Strafbefehlsgebühren erhoben werden können. Anstelle interkantonaler Koordination herrscht Willkür», so Hug.

In diesen Städten sind Gebühren über 300 Franken

Die tiefsten Strafbefehlsgebühren werden in Neuenburg (50 Franken), Lausanne VD (60 Franken) und Sitten VS (67 Franken) erhoben. Die höchsten in Aarau (500 Franken), Schaffhausen (450 Franken) und Zürich (430 Franken). 300 Franken und mehr betragen die Gebühren zudem auch in Luzern (370 Franken), Appenzell (350 Franken), Chur GR (340 Franken) und Glarus (300 Franken). (cny)

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