Im Mai hat Meierhans die Publikumspreise von Herz-Kreislauf-Medikamenten in 15 westeuropäsichen Ländern verglichen. Und zwar die zehn umsatzstärksten, patentgeschützten Originalpräparate, die zehn Orginalprodukte, bei denen das Patent bereits ausgelaufen ist sowie die zehn meistverkauften Generika.
Sein Befund ist eindeutig: Die Schweiz bleibt eine Pillen-Hochpreis-Insel. Die durchschnittlichen Preise der 15 Vergleichsländer liegen deutlich unter dem Schweizer Preisniveau. Am krassesten ist die Differenz bei Generika. Diese kosten in der Schweiz gut doppelt soviel wie im Ausland. Nur im reichen Norwegen kosten Generika sogar noch mehr als in der Schweiz (siehe Grafik).
Preis-Trickli des BAG
Meierhans entlarvt auch das Preis-Trickli des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Dieses stellt zur Preisfestsetzung ebenfalls Vergleiche mit dem Ausland an, aber nur mit sechs Ländern. Laut Meierhans sind es die teuersten in Europa.
Errechnet Meierhans bei den Medis, bei denen das Patent abgelaufen ist, eine Preisdifferenz von 31 Prozent, kommt das BAG nur auf 19 Prozent, bei den Original-Medis mit Patentschutz kommt der Preisüberwacher auf eine Differenz von 15 Prozent, das BAG auf 11 Prozent.
Nur bei den Generika ist es anders. Diese kosten im BAG-Vergleich im Ausland sogar nur ein Drittel von dem, was Kunden in der Schweiz bezahlen. «Die grosse Preisdifferenz zum Ausland ist besorgniserregend», schreibt Meierhans in seinem Newsletter, den er heute verschickte.
Mit mehr Ländern und öfter vergleichen
Der Preisüberwacher fordert daher, dass mehr Länder zum Vergleich beigezogen werden. Die Preise müssten jährlich überprüft werden und zwar zum effektiven Wechselkurs. Heute wird mit einer Toleranzmarge gearbeitet. Und dann müssten Rabatte miteinbezogen werden. Gerade in Deutschland werden diese grosszügig gewährt.
Krankenkassen sollten bei Generika und patentabgelaufenen Medikamente zudem nur noch fixe Beträge vergüten und Patienten so dazu bringen, mehr Generika zu kaufen.
Meierhans geisselt überdies den Mechanismus, wie das BAG die Generika-Preise festsetzt. Nämlich nicht mit einem Auslandvergleich, sondern mit einer sogenannten Abstandsregel. Diese bestimme, wieviel günstiger ein Generikum sein muss als das Orignialpräparat.
Trotz verschiedener Massnahmen in den letzten Jahren seien die Schweizer Preise immer noch überhöht. Der Preisvergleich bestätige deshalb die langjährigen Forderungen der Preisüberwachung. (rsn)