Dienst leisten trotz Untauglichkeit
Ich will ins Militär

Ich bin militär- und schutzdienstuntauglich und muss jetzt jedes Jahr Wehrpflichtersatz zahlen. Dabei will ich doch Dienst leisten. Was kann ich tun?
Publiziert: 02.06.2017 um 12:51 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:15 Uhr
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Als Reaktion auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde Ende 2012 die Möglichkeit geschaffen, Militärdienst unter speziellen medi­zinischen Auflagen zu leisten. Untaugliche, die keinen Wehrpflichtersatz bezahlen wollen und gewillt sind, die volle Anzahl Tage Militärdienst zu leisten, müssen dies schriftlich bestätigen. Das nötige Formular erhalten Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter www.estv.admin.ch.

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Dann wird eine medizinische Untersuchungskommission prüfen, ob Sie für einen solchen Dienst in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass Sie weder sich selbst noch andere durch die Dienst­leistung gesundheitlich gefährden und auch keine anderen Ausschlussgründe vorliegen. Die Kommission kann sogar zum Schluss kommen, dass Sie normal schutz- oder militärdiensttauglich sind. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen positiven Entscheid.

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