Die «Beobachter»-Freitagsfrage
Wie stelle ich die Putzfrau sauber an?

Eine Putzfrau gegen Bargeld stundenweise arbeiten lassen? Das ist doch kein Problem, oder doch?
Publiziert: 21.11.2014 um 08:32 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:56 Uhr

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, denkt häufig nicht daran, dass er zum Arbeitgeber wird – mit allen damit verbundenen Pflichten.

Wie viel Lohn ist angemessen?

Die seit Anfang Jahr vorgeschriebenen Mindestlöhne gelten für Hausangestellte ab einem Wochenpensum von fünf Stunden. Faire und branchenübliche Putzfrauenlöhne dürften aber ohnehin in den meisten Regionen der Schweiz zwischen 20 und 30 Franken pro Stunde liegen.

Ist die Anmeldung bei der AHV Pflicht?

Bei Hausangestellten ist jeder verdiente Franken AHV-pflichtig. Sie können Ihre Putzfrau unter dem «vereinfachten Abrechnungsverfahren» bei der zuständigen AHV-Zweigstelle anmelden. Dazu müssen Sie das Anmeldeformular (PDF) der AHV ausfüllen und zusammen mit dem AHV-Ausweis Ihrer Putzfrau einsenden. Die Zweigstelle ist auch für die Quellensteuer und auf Wunsch für den Abschluss der Unfallversicherung zuständig.

Was, wenn die Putzfrau krank wird?

Die Arbeitgeberpflichten sind im Obligationenrecht (OR) beschrieben. Bei hauswirtschaftlichen Angestellten sind aber noch die sogenannten kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) zu beachten. In einem schriftlichen Vertrag können zwar vom NAV abweichende Regelungen getroffen werden; fehlt jedoch ein solcher Vertrag, gilt automatisch der NAV des Wohnkantons. Sieht dieser eine Pflicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung vor und haben Sie keine solche abgeschlossen, müssen Sie der Angestellten 80 Prozent des Lohns so lange zahlen, bis sie wieder gesund ist – gegebenenfalls bis zu 720 Tage lang. Wird der NAV vertraglich wegbedungen, gilt die übliche Regelung gemäss OR. Danach dauert die Lohnfortzahlung bei Krankheit im ersten Dienstjahr drei Wochen, nachher eine «angemessene längere Zeit» gemäss den von den Zürcher, Berner und Basler Gerichten entwickelten Skalen.

Was, wenn die Putzfrau verunfallt?

Sie sind verpflichtet, Ihre Putzfrau gegen Berufsunfälle zu versichern. In Bezug auf Freizeitunfälle besteht eine Versicherungspflicht erst, wenn sie mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet. Wenn dies bei Ihrer Haushaltshilfe nicht der Fall ist, kommt deren Krankenkasse für die Arztkosten bei Freizeitunfällen auf. Sie als Arbeitgeber müssen aber im Falle von Arbeitsunfähigkeit die oben erwähnte Lohnfortzahlung für eine gewisse Zeit übernehmen.

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