«Halt, Grenze!» Viele Produkte aus dem Ausland dürfen nicht in die Schweiz importiert werden. Das ist richtig, wenn es um Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier geht. Doch viele Vorschriften sind einfach nur Schikane und führen zu hohen Preisen für Konsumenten und Unternehmen in der Schweiz.
Wieso eine Baumaschine im Führerstand ein separates Licht eingebaut haben muss, warum auf einem Duschmittel nicht «Therapy» stehen darf und wieso ein Hustenbonbon extra geprüft werden muss, scheint auf den ersten Blick absurd. Denn werden Deutsche oder Österreicher vielleicht weniger gut geschützt?
Mit Handelshemmnissen wie diesen wird erstens Heimatschutz betrieben und zweitens die Hochpreisinsel Schweiz zementiert. Zum Nachteil der Konsumenten, die Milliarden draufzahlen, ohne mehr dafür zu bekommen. Und die Politik scheint kaum bereit, Gegenwind zu geben.
Michel Rudin, Mitglied bei der Allianz gegen Handelshemmnisse und Geschäftsführer des Konsumentenforums, wird deutlich: «Solche Hürden gehen gar nicht. Die Bürokratie muss unbedingt abgebaut und die Vorschriften müssen flexibler gestaltet werden.» Cheryl Walter vom Markenartikelverband Promarca pflichtet ihm bei: «Solange die Verwaltung durch absurde Vorschriften, die nur für die Schweiz gelten, die Kosten hochtreibt, werden wir weiterhin selbstverursacht höhere Preise haben. Da sind nicht die Hersteller schuld.»
Seit Juli 2010 wäre eigentlich eine Lösung parat. Mit dem sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzip wollte man Importe vereinfachen. Von jährlichen Einsparungen für Konsumenten und Firmen von über zwei Milliarden Franken war damals die Rede. Produkte sollen einfacher parallel importiert werden können. Nicht über die offiziellen Importeure. Das sollte den Druck auf diese erhöhen.
Doch das System führte nicht zu tieferen Preisen. Der Weg über ein kompliziertes Bewilligungsverfahren schreckt viele Importeure ab.
Ein Beispiel: Wer etwa Himbeersirup mit weniger Fruchtgehalt als in der Schweiz vorgeschrieben importieren wollte, muss zuerst eine Bewilligung beim zuständigen Amt einholen. «Das ist teuer und nützt nur den Konkurrenten», sagen die Importeure. Seit Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wurden nur 131 Gesuche eingereicht, davon lediglich 42 gutgeheissen. Der Himbeersirup wurde übrigens nicht zugelassen.
Auch andere Regeln verteuern den Import: So müssen am Zoll die Waren nach Gewicht verzollt werden. Das verlangt ausser der Schweiz kein anderer Industriestaat, kritisieren die Importeure. Doch die Politik scheint auch hier nicht willens, diese Vorschriften zu ändern.
- Hustenbonbons: Gelten in der Schweiz als Heilmittel
- Baumaschinen: Brauchen extra Kontrolllämpchen
- Tiermedikamente Bewilligung: nur für die Schweiz
- Schokoriegel: Die Schrift muss für die Schweiz grösser sein
- «Therapy»: Das Duschmittel braucht einen neuen Namen
- Gewichtszoll: Diese Regeln kennt kein anderes Land
- «Intensive Bräune»: Packung darf das nicht anpreisen
- Partikelfilter: In der Schweiz mit Extra-Prüfung
- Himbeerblätter drin: Eistee wird so nicht verkauft
- Haarspray: Können nicht alle importiert werden
Kühlschränke: Die Effizienz-Klassen sind anders
Sportboote: Eigene Typenprüfungen in der Schweiz
Holz Einschränkungen, Verbote und Ausnahmen
Spielwaren Importe nur mit Zusatz-Formularen
Pflichtlager: Zucker, Reis, Öl werden so verteuert
Heizungen: Aufwendige Zulassungsverfahren
Feuerlöscher: Wettbewerb wird ausgeschlossen
Pflanzenschutzmittel: Extra-Zulassungspflicht
Chemikalien: Zulassungen aus EU nicht akzeptiert
Lebensmittel: Alle Landessprachen auf der Packung
- Hustenbonbons: Gelten in der Schweiz als Heilmittel
- Baumaschinen: Brauchen extra Kontrolllämpchen
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Sportboote: Eigene Typenprüfungen in der Schweiz
Holz Einschränkungen, Verbote und Ausnahmen
Spielwaren Importe nur mit Zusatz-Formularen
Pflichtlager: Zucker, Reis, Öl werden so verteuert
Heizungen: Aufwendige Zulassungsverfahren
Feuerlöscher: Wettbewerb wird ausgeschlossen
Pflanzenschutzmittel: Extra-Zulassungspflicht
Chemikalien: Zulassungen aus EU nicht akzeptiert
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