Nach Hackerangriff in Deutschland
Grünen-Fraktion stellt Strafantrag

Nach dem Hackerangriff in Deutschland stellt die Grünen-Fraktion einen Strafantrag gegen Unbekannt.
Publiziert: 05.01.2019 um 02:24 Uhr
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Aktualisiert: 06.01.2019 um 08:11 Uhr
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In Deutschland landeten gehackte Daten von Hunderten von Politikern und Prominenten im Internet. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/EPA/SASCHA STEINBACH

In Deutschland haben die Grünen-Fraktionschefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter einem Medienbericht zufolge nach dem Hackerangriff auf Politiker im Namen der gesamten Fraktion einen Strafantrag gestellt. Dieser richtet sich gegen unbekannt. «Persönliche, nicht öffentlich zugängliche Daten der Fraktionsmitglieder wurden entwendet über den Twitter-Account @_0rbit (twitter.com/_0rbit), gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht», heisst es zur Begründung in dem Antrag, der der «Rheinischen Post» vom Samstag vorliegt. Es sei nicht auszuschliessen, dass auch persönliche Daten von Fraktionsmitarbeitern betroffen seien.

Die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, Britta Hasselmann, bezeichnete den Hackerangriff auf Politiker, Prominente und Journalisten als «Angriff auf unsere Demokratie». Der Staat habe die Pflicht, das Grundrecht der Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität ihrer IT-Systeme zu schützen. «Es kann nicht sein, dass Hacker private Daten abgreifen und so für Verunsicherung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sorgen», sagte Hasselmann dem Blatt. «Das ist auch ein Angriff auf unsere Demokratie, unsere Bürger- und Persönlichkeitsrechte.» Die Bundesregierung sei «in der Pflicht, wirksame Massnahmen zum Schutz der Sicherheit im Netz zu treffen».

Hunderte Politiker betroffen – auch Merkel

Am Donnerstagabend war bekannt geworden, dass ein Unbekannter über ein Twitter-Konto im Dezember massenweise persönliche Daten veröffentlicht hat, darunter Handynummern und private Chat-Protokolle. Hunderte Politiker sind betroffen, darunter Kanzlerin Angela Merkel und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Auch Daten von Schauspielern und Journalisten wurden veröffentlicht.

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) erfuhr nach eigenen Angaben erst in der Nacht zum Freitag von der Veröffentlichung der Daten. Dies teilte die Behörde allen Bundestagsabgeordneten in einem Schreiben mit, das der Nachrichtenagentur DPA vorliegt. Dagegen war der massive Datendiebstahl dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits seit Wochen bekannt. BSI-Präsident Arne Schönbohm sagte am Freitag dem Sender Phoenix: «Wir haben schon sehr frühzeitig im Dezember auch schon mit einzelnen Abgeordneten, die hiervon betroffen waren, dementsprechend gesprochen.»

Das BKA warnte die Abgeordneten in seinem Schreiben: «Es ist in Betracht zu ziehen, dass die betroffenen Personen nicht nur im direkten zeitlichen Zusammenhang Ziel beispielsweise von (anonymen) Beleidigungen und Bedrohungen oder vereinzelt Sachbeschädigungen werden können.» Die Links zu den Daten seien zwar aktuell nicht mehr zugänglich. «Es ist jedoch davon auszugehen, dass bereits Kopien heruntergeladen wurden und beispielsweise über WhatsApp oder andere offen zugängliche Internetseiten weiter verbreitet worden sind.»

Ausbau der Abwehrkapazitäten gefordert

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland mahnte als Konsequenz aus dem Hackerangriff einen Ausbau der Abwehrkapazitäten an. Ziel müsse sein, Angriffe schneller zu entdecken sowie Cyberkriminelle effektiv zu identifizieren und strafrechtlich verfolgen zu können, sagte der Präsident des von der deutschen Regierung gegründeten Cyber-Abwehrzentrums, Hans-Wilhelm Dünn. Der Vorfall zeige, wie akut und ernst die Gefahren aus dem Cyberraum seien. Nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch gegenüber politischen Systemen – insbesondere Demokratien – und der Gesellschaft könne die voranschreitende, weltweite Vernetzung für solche Kampagnen missbraucht werden und grossen Schaden anrichten.

Der im August 2012 gegründete Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. ist politisch neutral und berät Unternehmen, Behörden und politische Entscheidungsträger im Bereich Cyber-Sicherheit. Dünn forderte, Betreiber von Instant-Messaging- und Mikrobloggingplattformen sowie sozialen Netzwerken müssten sich stärker für die Unterbindung derartiger schmutziger Aktionen einsetzen.

In der «Rheinischen Post» (Samstag) forderte er darüber hinaus eine Überarbeitung und Erweiterung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Mit der Veröffentlichung der ersten Unterlagen über einen Account mit mehreren Tausend Followern wäre eine Art Frühwarnmechanismus wünschenswert gewesen. Das seit 1. Januar geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz schreibt vor, dass Online-Plattformen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. (SDA)

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