Gewerkschaften haben lange für eine Frühpensionierung von Malern und Gipsern gekämpft. Heute gelang ein Durchbruch. Die Delegierten des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands (SMGV) haben sich heute noch als letzter Player auf ein Vorruhestandsmodell für den neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. «Ich bin erleichtert. Es ist ein guter Entscheid und zeigt die Wertschätzung der Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten», sagt SMGV-Direktor Peter Bäriswyl (58) zu BLICK.
Die Delegierten hätten den Beschluss schnell gefasst, sagt Bäriswyl. Demnach sollen sich Maler und Gipser zukünftig ab 63 Jahren (Frauen ab 62) frühpensionieren lassen können. Bis zur regulären Rente würden sie eine Überbrückungsrente von rund 70 Prozent beziehen. Zusätzlich erhalten sie die Möglichkeit, ihr Arbeitspensum ab dem 60. Lebensjahr (Frauen ab dem 59.) um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer war 15 Jahre in der Branche tätig, davon die letzten sieben Jahre ohne Unterbruch.
Grosse Probleme bei der Rekrutierung
Die Frühpensionierung im neuen Gesamtarbeitsvertrag soll der Branche eine Image-Politur verpassen. Für Bäriswyl ein überfälliger Schritt: «Der Job ist hart und dreckig. Und für die Jungen ist es nicht mehr attraktiv, eine handwerkliche Lehre zu machen. Wir haben grosse Probleme bei der Rekrutierung.»
Mit der heutigen Einigung verhinderten die Delegierten ausserdem, dass es ab dem 1. Juni zu einem vertragslosen Zustand gekommen wäre. Verzögerungen habe es unter anderem gegeben, weil die Berechnungen kompliziert gewesen seien, sagt Bäriswyl. Zudem hätten viele Regionalvertreter noch genauer informiert werden müssen. Bäriswyl tourte er in den vergangenen Wochen durch die Schweiz, um sich für das Anliegen stark zu machen.
Knackpunkt Prämien
Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren die Frühpension gemeinsam zu je gleich grossen Teilen über einen Fonds. Die gesamte Prämie soll maximal 1,7 Prozent der Suva-Lohnsumme betragen. Das war unter anderem der Grund für 30 von 110 Delegierten, nach wie vor mit Nein zu stimmen. Sie waren unzufrieden damit, dass die einbezahlten Leistungen bei einem Branchenwechsel nicht ausbezahlt würden. Ab 2017 beginnt die Finanzierung und ab 2018 sollen die ersten Maler und Gipser von der Neuerung Gebrauch machen können.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag gilt für die Deutschschweiz, den Jura und das Tessin. Die beiden Basel und die Branche in der Westschweiz haben die Frühpensionierung bereits. Im Bauhauptgewerbe liegt das Rentenalter bei 60 Jahren.