Das könnte die UBS im Steuerstreit mit Frankreich schwächen: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schweiz Namen und Angaben zu 45'000 Kunden der Grossbank an die französischen Steuerbehörden herausgeben muss. 2016 hatte Frankreich ein Amtshilfegesuch gestellt und Daten mutmasslicher Steuersünder angefordert.
Die grösste Schweizer Bank war im Februar 2019 von einem Pariser Gericht wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung zu einer Hammer-Busse von 3,5 Milliarden Euro verdonnert worden. Die UBS muss dem französischen Staat zudem 800 Millionen Euro Schadenersatz bezahlen. Die UBS hat das Urteil angefochten. Wegen Corona ist erst im nächsten Jahr mit einem Urteil zu rechnen.
Noch nicht rechtskräftig
Die UBS ficht die Datenherausgabe an, weil sie fürchtet, die Daten könnten im Prozess gegen sie verwendet werden. Frankreich hat allerdings versprochen, darauf zu verzichten.
Die UBS hat zehn Tage Zeit, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. So lange bleiben die Daten der 45'000 Kunden noch in der Schweiz.