Noch knapp vier Wochen bleiben fürs Einreichen der Steuererklärung. Denn Ende März läuft bis auf wenige Kantone für die Mehrheit der Steuerzahler die Frist ab. Diese lässt sich zwar verlängern, doch irgendwann muss sich jeder der Aufschieberitis stellen.
Ein Feuerwerk von Neuerungen fehlt dieses Jahr. Trotzdem gibt es ein paar wichtige Änderungen, die Schweizer kennen sollten, bevor sie ihre Steuererklärung ausfüllen. Am wichtigsten ist dieses Jahr der Pendlerabzug. Auf Bundesebene liegt der Maximalbetrag schon länger bei 3000 Franken. Der kantonale Abzug variiert dagegen: von unbegrenzt etwa im Kanton Obwalden bis neu auf 5000 Franken im Kanton Luzern und 5000 Franken im Kanton Zürich.
Ein noch höherer Abzug erlaubt etwa der Kanton Aargau mit 7000 Franken, dieser wurde aber bereits im Vorjahr auf diesen Betrag fixiert. Die Beschränkungen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi). Viele Kantone haben weiter einen nach oben offenen Betrag. Gut möglich aber, dass gewisse Kantone im nächsten Jahr mit einer Beschränkung nachziehen.
Eine Ära geht zu Ende: Fürs Steuerjahr 2018 wurden im Kanton Glarus letztmals CD-ROMs verschickt. Rund 2500 Stück waren es laut der kantonalen Steuerverwaltung. Ein grösserer Teil werde wohl ungenutzt in den Abfalleimer wandern, befürchtet der zuständige Abteilungsleiter. Seit dem Höhepunkt 2014 sei die Nachfrage laufend gesunken. Deshalb ist im nächsten Jahr nun ganz Schluss mit der CD-ROM.
Zürcher Steuerzahler müssen sich ihre CD-ROM bei der Gemeinde abholen. Dort gibt es sie gratis – solange der Vorrat reicht. «Ob dies auch im kommenden Jahr noch so sein wird, wird zurzeit überprüft», sagt ein Sprecher der Finanzdirektion zu BLICK.
Auch im Kanton Baselland ist die CD-ROM-Nachfrage markant gesunken. Deswegen stellt die Steuerverwaltung die runden Scheiben nun neu selbst her. Wer eine will, muss sie per Post bestellen.
Noch einen Schritt weiter ist der Kanton Obwalden. Dort wird die Steuererklärung schon seit 2017 nicht mehr in Papierform versandt. Wer trotzdem auf Kugelschreiber und Handarbeit setzt, muss die Formulare bei der Gemeinde abholen. Julia Fritsche
Eine Ära geht zu Ende: Fürs Steuerjahr 2018 wurden im Kanton Glarus letztmals CD-ROMs verschickt. Rund 2500 Stück waren es laut der kantonalen Steuerverwaltung. Ein grösserer Teil werde wohl ungenutzt in den Abfalleimer wandern, befürchtet der zuständige Abteilungsleiter. Seit dem Höhepunkt 2014 sei die Nachfrage laufend gesunken. Deshalb ist im nächsten Jahr nun ganz Schluss mit der CD-ROM.
Zürcher Steuerzahler müssen sich ihre CD-ROM bei der Gemeinde abholen. Dort gibt es sie gratis – solange der Vorrat reicht. «Ob dies auch im kommenden Jahr noch so sein wird, wird zurzeit überprüft», sagt ein Sprecher der Finanzdirektion zu BLICK.
Auch im Kanton Baselland ist die CD-ROM-Nachfrage markant gesunken. Deswegen stellt die Steuerverwaltung die runden Scheiben nun neu selbst her. Wer eine will, muss sie per Post bestellen.
Noch einen Schritt weiter ist der Kanton Obwalden. Dort wird die Steuererklärung schon seit 2017 nicht mehr in Papierform versandt. Wer trotzdem auf Kugelschreiber und Handarbeit setzt, muss die Formulare bei der Gemeinde abholen. Julia Fritsche
Was Luzerner Eltern wissen müssen
Aufgepasst auch im Kanton Luzern. Hier gibts einige Punkte, die Steuerzahler beachten müssen. So können für die Eigenbetreuung von Kindern nur noch 1000 Franken abgezogen werden, für Fremdbetreuung dafür neu maximal 4700 Franken. In Kombination sind Abzüge von maximal 5700 Franken möglich. Neu geregelt sind auch Beiträge an politische Parteien. Sowohl Verheiratete als auch Alleinstehende können gesamthaft bis zu 5300 Franken abziehen. Bisher lag die Limite bei zehn Prozent des Nettoeinkommens.
Auch im Kanton Thurgau gibts zwei wichtige Neuerungen. So ist bei den Staats- und Gemeindesteuern ein Pauschalabzug bei den Berufsauslagen erlaubt. Zudem können Eltern die abwechselnd für Kinder sorgen, ihre Kosten je bis zur Hälfte des Maximums von 4000 Franken abziehen. Dies gilt dann, wenn auch der Kinderabzug je zur Hälfte gemacht wird.
Hilfreiche Wegleitungen
Der automatische Informationsaustausch bleibt weiter ein Thema. Mit den neu dazugekommene Partnerländern (per 1. Januar 2018) wird die Schweiz erstmals im Herbst 2019 Daten austauschen. Das betrifft unter anderen Liechtenstein. Das heisst, wer dort Vermögen versteckt hält, für den tickt nun die Uhr für die straffreie Selbstanzeige. Denn wenn die Daten bei den Steuerbehörden eingetroffen sind, ist in den meisten Kantonen die Frist abgelaufen. Gewisse Kantone kennen andere Regelungen. Für Schwyzer Steuerzahler etwa endete die Frist bereits Anfang 2018.
Kleinere Anpassungen gibt es auch in anderen Kantonen. Um den Steuerzahlern zu helfen, markieren viele Kantone Neuerungen in ihren Wegleitungen farbig oder erfassen diese in einem eigenen Kapitel. Diese finden Sie im Internet auf den Webseiten der jeweiligen Steuerverwaltung.
Jetzt mehr einzahlen, 2020 mehr abziehen
Schon jetzt sollten Steuerzahler fürs nächste Jahr vorsorgen. Dann stehen zwei wichtige Neuerungen an. Der Maximalbetrag für Einzahlungen in die 3. Säule steigt 2019 für unselbständig Erwerbstätige auf 6826 Franken. Für Personen ohne Pensionskasse liegt das Maximum bei 34'128 Franken. Die Beträge können in dieser Höhe auch in der nächsten Steuererklärung abgezogen werden.
Die Änderung des Geldspielgesetzes hat ebenfalls Änderungen bei den Steuern zufolge. So müssen Lottospieler, die 2019 Tipp-Glück haben, nur noch den Gewinn versteuern, der über einer Million Franken liegt.