Finanzhilfen noch ungeklärt
Parlament muss Frage zu Finanzhilfen für Sportunternehmen klären

Das Parlament muss am Donnerstag in aller Eile die letzte Frage beim angepassten Covid-19-Gesetz klären. Die Einigungskonferenz schlug für den noch ungeklärten Punkt bei den Finanzhilfen für Sportunternehmen vor, im Grundsatz dem Ansatz des Nationalrats zu folgen.
Publiziert: 17.12.2020 um 09:34 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2020 um 09:41 Uhr
Das Parlament muss am Donnerstag in aller Eile die letzte Frage beim angepassten Covid-19-Gesetz klären. Offen ist noch eine Frage bei den Finanzhilfen für Sportunternehmen.
Foto: ANTHONY ANEX

Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs stehen À-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Bedingung für die Inanspruchnahme ist, dass die Clubs Saläre kürzen. Umstritten war das Referenzdatum für Lohnkürzungen in Sportclubs, die finanzielle Hilfen beanspruchen.

Auf Antrag der Einigungskonferenz sollen für die Berechnung dieses durchschnittlichen Einkommens nun die Einkommen der Angestellten in der Saison 2018/2019 massgeblich sein - so, wie es der Nationalrat wollte. Der Bundesrat kann aber auf Gesuch hin auch die Einkommen der Angestellten mit Stichtag am 13. März 2020 berücksichtigen. Dieses Datum entspricht dem Antrag des Ständerats.

So sollte es für alle Klubs möglich sein, einen gangbaren Weg zu finden, sagte Esther Friedli (SVP/TG) im Namen der Einigungskonferenz. Mit dieser Regelung soll dem Ständerat eine Brücke geschlagen werden.

Lohnsenkungen, die im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundes aufgrund der Covid-19-Epidemie bereits vorgenommen wurden, sollen angerechnet werden. Der Bundesrat kann zudem Ausnahmen für Klubs vorsehen, deren Gesamtlohnsumme erheblich tiefer ist als der Ligadurchschnitt. Finanzminister Ueli Maurer erachtet die Lösung als sinnvoll.

Der Nationalrat stimmte dieser Regelung am Donnerstagmorgen mit 170 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Im Verlauf des Tages wird noch der Ständerat darüber befinden. Die Räte werden zudem am Donnerstag noch darüber befinden müssen, ob das Gesetz als dringlich erklärt wird. Nur so kann es nach der Schlussabstimmung von (morgen) Freitag in Kraft gesetzt werden.

(SDA)

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