Eine Person wird über die SwissCovid App auf ihrem Handy über eine mögliche Coronavirus-Infektion informiert. (Archivbild)
Foto: ANTHONY ANEX
Bisher waren nur die kantonsärztlichen Dienste und die behandelnden Ärzte in der Lage, einer positiv getesteten Person den Code auszuhändigen. Sobald dieser in der SwissCovid App eingeben wird, werden andere Nutzer der App über eine mögliche Ansteckung gewarnt, sollten sie sich während mehr als 15 Minuten näher als 1,5 Meter bei der infizierten Personen befunden haben.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die entsprechende Verordnung angepasst, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mitteilte. Damit werde auch die Grundlage für einen vollautomatisierten Prozess rund um den Covid-Code geschaffen. Der Datenschutz bleibe dabei gewährleistet. (SDA)
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