Coronavirus - Schweiz
Kommission fordert teilweisen Krediterlass für Gastronomiebetriebe

Wer auch Anfang Mai noch von den restriktiven Corona-Massnahmen des Bundes betroffen ist, soll nicht alle beantragten Notkredite zurückzahlen müssen. Das fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK). Sie denkt dabei etwa an die arg gebeutelte Gastronomie.
Publiziert: 21.04.2020 um 14:16 Uhr
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Aktualisiert: 21.04.2020 um 15:05 Uhr
Der Bund soll geschlossene Gastronomiebetrieben helfen und ihnen einen Teil der Notkredite erlassen. Das fordert die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK). (Archivbild)
Foto: PETER SCHNEIDER

Für Betreiber von Restaurants, Bar und Nachtclubs hat der Bundesrat vergangene Woche noch kein fixes Datum für den Ausstieg aus dem Lockdown kommuniziert. Dies sorgte teils für harsche Kritik.

Die ständerätliche WAK will nun die Wogen etwas glätten. Betreiberinnen und Betreiber von Unternehmen, die über den 27. April hinaus geschlossen bleiben müssen, sollen einen Erlass des erhaltenen Covid-19-Kredits in Höhe von maximal drei Monatsmieten erhalten. Dieser Antrag beschloss die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Mieten für Unternehmen, die nur schwer Lösungen mit dem Vermieter finden, eine erhebliche Belastung darstellen. Es sei für sie deshalb wichtig, auf staatliche Unterstützung zählen zu können. Es gehe um die Vermeidung von Konkursen. Die Massnahme solle nur in Härtefällen zur Anwendung kommen.

Nach Ansicht einer Kommissionsminderheit soll eine Lösung gefunden werden, bei der auch der Vermieter einen Beitrag leistet. (SDA)

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