Der Bundesrat und die Task-Force Wissenschaft wollen laut KOF-Leiter Jan-Egbert Sturm die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie in der nächsten Woche abwarten und sich vorbereiten, falls schärfere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nötig würden.
«Wir haben die Hoffnung, dass die am 28. Oktober verschärften Massnahmen genügen, noch nicht verloren», sagte Sturm in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». «Aber die Disziplin der Bevölkerung muss besser werden. Sonst genügen sie nicht.»
Intensivstationen kommen an Grenzen
Der beste Schutz vor dem Virus sei nach wie vor, eine Maske zu tragen, Abstand zu halten und sich stets zu überlegen, ob ein persönliches Treffen mit dieser oder jener Person wirklich nötig sei. Weiter brauche es ein funktionierendes Testing und Tracing.
Sturm geht davon aus, dass die Intensivstationen in den Spitälern noch diese Woche an ihre Grenzen kommen werden. Das ergebe sich aus der Tatsache, dass die Massnahmen zur Eindämmung des Virus drei Wochen benötigten, um ihre Wirkung zu entfalten.
Wie lange die Überbeanspruchung dauern werde, sei schwierig zu sagen. In manchen Szenarien gehe sie bald zurück. In anderen Szenarien dauere es länger, sagte Sturm, der die Gruppe der Ökonomen in der Task-Force Wissenschaft des Bundes leitet.
Alles spricht für weitere Covid-19-Kredite
Klar Position beziehen die Ökonomen in der Frage, ob Covid-19-Kredite oder Härtefallregelungen der Wirtschaft in der Corona-Krise am meisten nützten. Alles spreche dafür, die Covid-19-Kredite sofort wieder aufzunehmen.
Diese Massnahme habe sich in der ersten Welle sehr bewährt. Man wisse, wie die Kredite funktionierten. Ein neues Covid-19-Kreditprogramm können den meisten betroffenen Firmen helfen, die schwierige Zeit unbürokratisch zu überbrücken.
Konkurse vermeiden
Es gehe dabei nicht um Geschenke der öffentlichen Hand. Vielmehr handle es sich dabei um Kredite, die zu weniger strikten Konditionen erteilt würden als übliche Bankkredite. Die Unternehmen hätten zehn Jahre Zeit, um sie zurückzuzahlen.
Und selbst wenn die betroffenen Firmen das nicht schafften, sollten sie deswegen nicht in den Konkurs getrieben werden. Das sei auch eine Art Härtefallregelung. Bei der jetzigen Regelung sei völlig unklar, auf welcher Basis die Firmen Unterstützung erhielten. (SDA)