Bei einer systematischen Kontrolle untersuchte die SBB die Taschen aller Mitarbeiter der Werke in Bellinzona. (Symbolbild)
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Die SBB wollte damit nämlich nur drauf aufmerksam machen, dass Betriebsgegenstände nicht mitgenommen werden dürfen. Dies hätte die SBB gemäss dem am Donnerstag publizierten Urteil jedoch auch mit einer geeigneteren Massnahme tun können. Das Bundesverwaltungsgericht nennt in seinem Entscheid eine mögliche Informationsveranstaltung oder ein Schreiben an die gesamte Belegschaft.
Im Vorfeld der unangekündigten Aktion war es in den «Officine» in Bellinzona nicht zu vermehrten Diebstählen gekommen. Gegen das Vorgehen der SBB hatten vier Mitarbeiter, die Gewerkschaft Unia und der Personalverband Transfair Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. (Urteil A-5761/2014 vom 15.07.2016)