Im Rechtsstreit um die Werbeallianz von Ringier, Swisscom und der SRG hat das Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf provisorische Massnahmen abgelehnt. Das Gericht hält es damit nicht für notwendig, bis zum Entscheid über eine Beschwerde gegen das Joint Venture vorsorgliche Schritte einzuleiten. Damit hat das Gemeinschaftsprojekt Admeira die letzte Hürde genommen.
Den Antrag hatten der Verband Schweizer Medien (VSM) und Tamedia gestellt. Sie argumentierten, dass sie und weitere Medien durch die Werbeallianz in ihrer Entwicklung gebremst würden. Sie gehen damit gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor.
Keine Einwände gegen die Werbeallianz
Medienministerin Doris Leuthard hatte Ende Februar nach Prüfung bereits entschieden, dass es keine Einwände gegen das Joint Venture gibt. Die Erfüllung des Programmauftrages sei durch den Zusammenschluss nicht gefährdet, begründete Leuthard diesen Entschluss. Auch durch die Beteiligung der SRG werde der Spielraum anderer Medienunternehmen nicht erheblich beschränkt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt diese Einschätzung mit seinem Schritt. Aufgrund der summarischen Prüfung sei nicht davon auszugehen, dass andere Medienunternehmen durch Admeira kurzfristig gefährdet sind, heisst es in dem Befund des Gerichtes. Provisorische Massnahmen seien darum nicht notwendig.
Bei Admeira freut man sich über diesen positiven Bescheid. Admeira-CEO Martin Schneider: «Wir freuen uns ausserordentlich über diese gute Nachricht. Damit ist nun auch die letzte Hürde offiziell geschafft: Admeira kann ohne jegliche Vorbehalte starten.»