Der Prozess gegen 13 Tamilen am Bundesstrafgericht wird weitergeführt. (Archiv)
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Die vorsitzende Richterin folgte insbesondere nicht den Ausführungen des Zürcher Anwalts Marcel Bosonnet. Dieser hatte geltend gemacht, dass die Vorwürfe politische Delikte umfassen würden, für deren Verfolgung die Zustimmung des Bundesrates notwendig sei.
Weiter verwarf das Gericht die von den Verteidigern geäusserte Kritik an der 367 Seiten umfassenden Anklageschrift, welche zahlreiche Fussnoten umfasst.
Das Bundesstrafgericht hat den Antrag, die Plädoyers simultan zu übersetzen, ebenso abgewiesen, wie die Erstellung eines Gutachtens zum Konflikt der Tamilen in Sri Lanka.