Bundesstrafgericht
Tamil-Tiger-Prozess: Anträge auf Rückweisung der Anklage abgewiesen

Der Tamil-Tiger-Prozess in Bellinzona wird weitergeführt. Das Bundesstrafgericht hat am Montag die zu Beginn des Prozesses gestellten Anträge zur Rückweisung der Anklage an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Nun folgt die Befragung der Angeklagten.
Publiziert: 15.01.2018 um 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 21:32 Uhr
Der Prozess gegen 13 Tamilen am Bundesstrafgericht wird weitergeführt. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die vorsitzende Richterin folgte insbesondere nicht den Ausführungen des Zürcher Anwalts Marcel Bosonnet. Dieser hatte geltend gemacht, dass die Vorwürfe politische Delikte umfassen würden, für deren Verfolgung die Zustimmung des Bundesrates notwendig sei.

Weiter verwarf das Gericht die von den Verteidigern geäusserte Kritik an der 367 Seiten umfassenden Anklageschrift, welche zahlreiche Fussnoten umfasst.

Das Bundesstrafgericht hat den Antrag, die Plädoyers simultan zu übersetzen, ebenso abgewiesen, wie die Erstellung eines Gutachtens zum Konflikt der Tamilen in Sri Lanka.

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