Bundesgericht zur Beschwerde
Muss Swiss Life Manor doch keine neue Offerte vorlegen?

Wie lange darf Manor noch sein Warenhaus in der Bahnhofstrasse in Zürich betreiben? Der Zoff mit der Besitzerin der Liegenschaft, Swiss Life, geht weiter.
Publiziert: 22.03.2019 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 22.03.2019 um 12:14 Uhr
Der Verbleib von Manor in der Zürcher Bahnhofstrasse 75 ist weiterhin ungewiss.
Foto: Thomas Meier

Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Oscar Weber AG im Streit um die Offerte für ein Mietverhältnis an die Manor aufschiebende Wirkung gewährt. «Wir können bestätigen, dass die Manor AG nichts gegen die aufschiebende Wirkung einzuwenden hat», sagt eine Manor-Sprecherin zu BLICK.

Materiell hat das Bundesgericht noch nicht entschieden. Die Oscar Weber AG hat gegen einen Entscheid des Zürcher Obergerichts vom November vergangenen Jahres Beschwerde eingelegt.

Das Zürcher Gericht hatte entschieden, dass die Oscar Weber AG dem Warenhaus eine neue Offerte für die Fortsetzung des Mietverhältnisses unterbreiten muss.

Seit Jahren streiten Manor und die Oscar Weber AG um die Nutzung des Belle-Epoque-Hauses an der Bahnhofstrasse. Manor will auf den 14'000 Quadratmetern Fläche weiterhin ein Warenhaus betreiben. «Wir halten gleichzeitig fest, dass Manor weiterhin rechtmässig am Standort Zürich Bahnhofstrasse bleibt», so Manor weiter. Zu weiteren Details nehme man keine Stellung.

Die Oscar Weber AG, beziehungsweise ihre Besitzerin die Swiss Life, kann sich auch andere Nutzungen vorstellen, etwa einzelne Boutiquen oder Büros. Damit könnte sie höhere Mieteinnahmen generieren. (SDA/uro)

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