Bringts die Quarantäne-Liste?
Rückkehrer aus den 29 Risikoländern werden nicht kontrolliert

Wer in Schweden oder Serbien Ferien macht, der muss nach der Rückkehr für 10 Tage in Quarantäne. Die Wirksamkeit der Massnahme ist umstritten. Das BAG setzt auf den guten Willen der Bürger. Ob das reicht, eine zweite Welle zu verhindern?
Publiziert: 07.07.2020 um 18:21 Uhr
|
Aktualisiert: 08.07.2020 um 08:16 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
1/7
Der Zoll wird angehalten, Rückreisende an ihre Pflichten zu erinnern, sich also in den nächsten 48 Stunden bei den Behörden ihres Kantons zu melden.
Foto: Marco Latzer

Die Massnahmen des Bundes für Personen, die aus Corona-Risikoländern zurückkehren, sind nicht einfach umzusetzen. Das Bundesamt für Gesundheit kann sich nach eigenen Angaben nur auf den guten Willen der Bürger und auf mögliche Denunziationen durch Dritte verlassen.

Wenn eine Person aus einem der 29 als problematisch aufgelisteten Länder in die Schweiz zurückkehrt, ist der Zoll gehalten, sie an ihre Pflichten zu erinnern, sich also in den nächsten 48 Stunden bei den Behörden ihres Kantons zu melden. Der Betroffene muss lediglich mündlich zusichern, dass er sich daran halten werde.

Systematische Kontrollen nicht möglich

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugegeben, es sei schwierig, sicherzustellen, dass jeder die Regeln einhalte. Es gebe keine Garantie dafür, dass sich alle betroffenen Personen von selbst melden würden.

Systematische Kontrollen an den Landgrenzen sind nicht möglich. Bei den Ankünften per Flugzeug hingegen werden die Daten der Passagiere während des Fluges aufgenommen, und diese werden informiert. Für Busreisen ist ein ähnlicher Ansatz vorgesehen.

Bis zu 5000 Franken Busse

Das BAG zählt auf das Pflichtbewusstsein der Bevölkerung und auf die abschreckende Wirkung der möglichen Bussen. Wer die zehntägige Quarantäne vorsätzlich nicht einhält, kann eine Strafe von bis zu 10'000 Franken erhalten, bei Fahrlässigkeit eine von bis zu 5000 Franken. Für die Strafverfolgung sind laut BAG die Kantone zuständig.

«Man darf ausserdem den Effekt der sozialen Kontrolle nicht unterschätzen. Eine Person, die aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist meist nicht die einzige, die davon weiss. Ihre Familie, ihre Umgebung und ihr Arbeitgeber könnten auch darüber informiert sein», schrieb das BAG.

Die Quarantäne sei eine der wirksamsten Massnahmen, um die Übertragungsketten von Covid-19 zu unterbrechen, rief das Bundesamt in Erinnerung. Der Bund sei jedoch bereit, sein System bei Bedarf anzupassen. (pbe/SDA)

Warum sind Indien oder England nicht auf der Liste?
1:37
Corona-Index des BAG:Warum stehen Indien oder England nicht auf der Liste?
Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Externe Inhalte
      Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
      Meistgelesen