Die Stadt Bern wäre bereit wegen der Corona-Krise Mietern städtischen Lokalen und Wohnungen den Mietzins zu stunden. Immobilien Stadt Bern tun dies auf Gesuch hin.
Die Stadt Bern orientiert sich mit dieser Massnahme an der Notverordnung des Kantons Bern, wie die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik am Donnerstag mitteilte.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird Immobilien Stadt Bern mit den Betroffenen «eine partnerschaftliche Lösung hinsichtlich der ausstehenden Zahlungen suchen».
Neuvermietungen in Bern eingeschränkt
Zudem hat die Stadt auch die Vermietungsaktivitäten von städtischen Wohnungen auf ein Minimum beschränkt. Wohnungen, die leer stehen oder auf einen späteren Zeitpunkt hin gekündigt wurden, werden erst wieder besetzt, wenn sich die Lage entspannt hat.
Wohnungsabnahmen oder -übergaben für bereits gekündigte Wohnungen finden unter Wahrung der Sicherheitsmassnahmen statt.
Zürich bezahlt schnell und verlängert Fristen
Die Stadt Zürich will dem Gewerbe entgegenkommen und die Lieferantenrechnungen so schnell wie möglich begleichen. Ausserdem wird die Zahlungsfrist für Steuern und Gebühren auf 120 Tage verlängert. Nicht aber jene für Bussen.
Mit der raschen Begleichung schliesse sich der Stadtrat den Empfehlungen von Bund und Kanton an, um die Liquiditätslage der von der Pandemie betroffenen Personen zu verbessern, teilte die Stadt mit.
Gilt nicht für städtische Wohnungen
Die Zahlungsfrist-Erstreckung auf 120 Tage gilt auch für die Betriebe, die der Stadtverwaltung angeschlossen sind. Ausgenommen sind Bussen und Mietzinsen für städtische Wohnungen. In begründeten Härtefällen suche die Stadt aber nach Lösungen für eine spätere oder in Raten aufgeteilte Bezahlung.
Keine Mahnungen von der Stadt Biel
Die Bieler Stadtregierung hat verschiedene Massnahmen zur Unterstützung von Gewerbe, Kultur und Sport in der Corona-Krise beschlossen. Dazu gehört, dass die Stadt in den Monaten April, Mai und Juni Miet- und Pachtzinse für Geschäftsräume im Besitz der Stadt stundet.
Auch wird die Stadtverwaltung bis Ende Juni bei offenen Rechnungen keine Mahnungen verschicken. Und Laden- oder Restaurantbetreiber brauchen bei der Nutzung von öffentlichem Grund zwischen Anfang Jahr und Ende Juni keine Gebühren für gesteigerten Gemeingebrauch zu bezahlen. Das teilte der Bieler Gemeinderat am Donnerstag mit.
Gratisberatung und Hotline
Weiter wird die Stadt Biel BE bis Ende Juni alle Rechnungen von Lieferanten grundsätzlich innert zehn Tagen bezahlen. Zudem unterstützt der Gemeinderat mit 10'000 Franken ein Beratungsangebot der Wirtschaftskammer Biel-Seeland.
Es besteht darin, dass Selbständigerwerbende Gratis-Beratung erhalten, wenn es darum geht, in der Coronakrise finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Dieses Angebot gilt auch für Personen aus Kultur und Sport.
Im Weiteren hat die Stadt Biel eine Telefonnummer eingerichtet, die dann gewählt werden kann, wenn beispielsweise Personen über 65 Jahre nicht wissen, wie sie ihre Einkäufe erledigen können. Diese Hotline vermittelt zwischen Einwohnern und Organisationen sowie Institutionen (SDA/koh)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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