Das ist dem bereits am 24. Mai veröffentlichten Entscheid zu entnehmen. Damit stützte das Gericht vorherige Schiedssprüche.
Die Richter kamen zum Schluss, dass die UBS nicht für Verluste mit Enron-Aktien verantwortlich gemacht werden könne. Die Sammelklage war im August 2002 von Investoren und ehemalige Enron-Angestellte eingereicht worden. Diese warfen der Bank vor, sie seien von ihr bezüglich der Aktien hinters Licht geführt worden.
Die UBS hatte die Titel noch vier Tage, bevor Enron 2001 wegen massiver Bilanz-Manipulationen Pleite ging, mit der Einstufung «Strong Buy» zum Kauf empfohlen. (SDA)