Als die missratene Beschattungs-Aktion der Credit Suisse am 22. September aufflog, wollte die Grossbank dazu nichts sagen. Die Credit Suisse publizierte nur kurz und knapp, dass sie eine externe Untersuchung eingeleitet habe. Sonst Schweigen.
Bedeutend gesprächiger war die Bank, als es um den Namen der Detektei ging, die den Beschattungsauftrag der Bank in den Sand gesetzt hatte. Auf Anfrage rückte die CS-Kommunikation bereitwillig den Namen Investigo raus. Und auf nochmaliges Nachfragen gab es noch ein Memo dazu, dass kurz und knapp das Scheitern der Beschattung aus Sicht der Detektive schilderte.
Investigo bat CS um Info
Allerdings fehlte ein entscheidender Abschnitt des Memos, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Im letzten Abschnitt des E-Mails schrieb Investigo: «Wir gehen davon aus, dass Sie den Namen unserer Firma sowie Details zum Auftrag und zur Auftragsausübung nicht kommunizieren.» Zudem bat die Firma die Bank, die nächsten Schritte mit ihr abzustimmen. Vor allem auch im Bereich Kommunikation.
Das tat die CS aber nicht – mit möglicherweise fatalen Folgen für Investigo. «Die Namensnennung war für die Besitzer der Privatdetektei ein totaler Schock. Die Firma ist ruiniert», sagt Thomas Fingerhuth, der Anwalt von Investigo im «Tages-Anzeiger».
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
BLICK wollte von Martin Steiger (40), Rechtsanwalt und Datenschutzexperte, wissen, welche Optionen die Firma nun hat. «Jetzt könnten die Detektive die Grossbank verklagen», sagt Steiger. Es gehe um Datenschutz und Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Steiger schränkt allerdings auch ein, dass es ein langer und beschwerlicher Weg werden könne. «Einer kleinen Firma geht der Schnauf viel schneller aus als einer grossen Bank», weiss er.
Zudem sei es schwierig, den konkreten Schaden exakt zu beziffern, selbst wenn die Firma nun Konkurs gehe. Das heisst, viel Geld ist für Investigo nicht zu holen. Wenn überhaupt, dann würde ein Vergleich mit der CS am ehesten Sinn machen.