So müssen Fernbusse beispielsweise mindestens zwei Rollstuhlplätze anbieten, wie der Bundesrat am Freitag zu zwei aktualisierten Verordnungen schreibt, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgearbeitet hat. Fernbusse, die in der Schweiz unterwegs sind, müssen zudem ihre Toiletten an Bord behindertengerecht machen.
Weiter sollen Seilbahnen genügend Manövrierfläche für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer bereitstellen. Kundeninformations- und Notrufsysteme in Seilbahnkabinen sollen auch für Behinderte zugänglich sein. Hier hat der Bund Präzisierungen vorgenommen, wie er schreibt.
Der Bund legt zudem fest, welche Neigung Rollstuhlfahrende beim Befahren des Spalts zwischen Perron und Zug maximal bewältigen müssen. Ausgenommen von den Regeln werden Bahnhöfe auf dem Hauptnetz, die in Kurven liegen und bei denen seitlich überhöhte Gleise erstellt wurden, damit die Züge schnell durchfahren können. An diesen Bahnhöfen ist das Bahnpersonal beim Ein- und Aussteigen behilflich.
Eine öffentliche Informationsplattform soll weiter über die Behindertengerechtigkeit aller Haltestellen im öffentlichen Verkehr Auskunft geben, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) schreibt. Die Daten sollen es innovativen Unternehmen ermöglichen, neue Apps oder andere Anwendungen für eine einfache Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch Menschen mit Behinderung zu entwickeln.
Die neuen Regelungen der Eisenbahnverordnung und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs treten am 1. November in Kraft. Viele Regeln würden denjenigen in der EU angepasst, sodass behinderte Personen bei grenzüberschreitenden Reisen nicht unnötige Schranken überwinden müssten, heisst es in der Mitteilung.
Die Verordnungen basieren teilweise auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Dieses fordert, dass der öffentliche Verkehr und damit die Bahnhöfe in der Schweiz bis Ende 2023 barrierefrei sein müssen. Ausnahmen sind dort zulässig, wo Umbauten unverhältnismässig wären.
(SDA)