Bisher gestattete das Strassenverkehrsrecht die mehrsprachige Anschrift von Ortsnamen nur unter bestimmten Voraussetzungen und ausschliesslich auf Ortstafeln. Dies im Interesse der guten Lesbarkeit der Ortsnamen und damit zur Wahrung der Verkehrssicherheit. Das schrieb der Bundesrat Ende 2017 in einer Antwort auf einen Vorstoss im Nationalrat.
Wie die Berner Kantonsregierung und die Stadt Biel am Donnerstag mitteilten, hat Bundesrätin Sommaruga nun aber «ein offenes Ohr» für die Anliegen der französischsprachigen Minderheit von Biel gezeigt. Die UVEK-Vorsteherin lässt eine Weisung über die Wegweisung bei Anschlüssen und Namen von Autobahn- und Autostrassenverzweigungen überarbeiten.
Das gab ihr Departement am Donnerstag auf Anfrage bekannt. Bis Ende Jahr soll nach Angaben der Stadt Biel die konsequent zweisprachige Beschilderung der neuen Autobahnumfahrung von Biel verwirklicht sein.
In der Stadt Biel leben etwa 42 Prozent Französischsprachige und 68 Prozent Deutschsprachige. Diese französischsprachige Minderheit, die Bieler Behörden und weitere Organisationen hatten sich daran gestört, dass die Schilder entlang oder über dem 2017 eingeweihten A5-Ostast nicht konsequent zweisprachig waren.
Im Sinn einer Ausnahme gab es schon früher um Biel und auch auf dem neuen A5-Ostast Schilder mit dem offiziellen Doppelnamen von Biel, also «Biel/Bienne". Es gab aber auch rein deutschsprachige Schilder wie zum Beispiel die Tafel, welche auf die Ausfahrt Biel-Ost hinweist. Das ärgerte die französischsprachige Minderheit.
Nach Bieler Angaben wird dieses Schild künftig die Aufschrift «Biel/Bienne - Ost/Est» tragen, ein anderes die Aufschrift «Biel/Bienne - Mett/Mâche". Mett ist ein Quartier von Biel. Stadt Biel, ihr nahe stehende Organisationen und die Berner Kantonsregierung nahmen Sommarugas Entscheid mit Genugtuung auf.
Schon Anfang 2018 hatten sich die Bieler Behörden und das UVEK an sich darauf geeinigt, die Schilder auf dem knapp fünf Kilometer langen A5-Ostast sprachlich zu verbessern. Damals wollte der Bund aber die Schilder nur im Rahmen des normalen Unterhalts auswechseln, nicht schon in den nächsten Monaten.
(SDA)