Auto landet im Acker
Busse und Billett weg, obwohl gar nichts passiert ist?

Ich habe auf einer nächtlichen Heimfahrt in einer Kurve die Kontrolle über mein Auto verloren und bin im Acker gelandet. Obwohl bei diesem Unfall niemand zu Schaden kam, soll ich nun eine Busse bezahlen und den Ausweis abgeben. Ist das rechtens?
Publiziert: 19.07.2016 um 14:56 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:57 Uhr

Dass beim fehlerhaften Fahrmanöver nichts passiert ist, spielt für das Strassenverkehrsrecht keine Rolle. Die Verkehrsregeln wollen ja gerade verhindern, dass es zu gefährlichen Situationen oder gar zu Unfällen kommt. Für die Bestrafung reicht deshalb bereits eine abstrakte Gefährdung, also wenn durch Ihr Fahrverhalten eine erhöhte Möglichkeit für einen Unfall geschaffen wurde.

Und das war wohl der Fall: Wäre Ihnen just in dem Moment, als Sie die Kontrolle verloren haben, zum Beispiel ein Auto – oder noch schlimmer – ein Zweirad entgegengekommen, hätte es kaum nur einen Flurschaden gegeben. Somit ist eine Busse wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs und eventuell auch Nichtanpassen der Geschwindigkeit die logische Folge.

Aber damit nicht genug: Die Strafbehörde muss Ihren Selbstunfall dem Strassenverkehrsamt melden. Dieses kann nur Gnade – in Form einer Verwarnung – walten lassen, wenn Sie für den Selbstunfall nur ein leichtes Verschulden trifft und Ihr Fahrmanöver eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen hat. Da bei Ihrer Schleuderpartie nur der Zufall dafür verantwortlich war, dass weder ein grösserer Blechschaden entstand noch Personen verletzt oder gar getötet wurden, ist eine Verwarnung ausgeschlossen; Sie müssen mit einem Ausweisentzug von mindestens einem Monat rechnen.

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