Ausnahme wegen Corona
Ibuprofen und Aspirin gibt es jetzt per Kurier!

Drogerien und Apotheken liefern rezeptfreie Medikamente neu auch nach Hause. Eine Ausnahme-Genehmigung macht es möglich. Die Auflagen sind aber hoch.
Publiziert: 04.06.2020 um 12:10 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2021 um 21:22 Uhr
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Apothekerin bei der Arbeit: wegen Corona stark gefordert.
Foto: keystone-sda.ch

Aspirin, Ibuprofen, Vita-Merfen: Diese Arzneien sind in der Schweiz ohne Rezept erhältlich. Ein Gespräch in der Apotheke reicht – und der Kunde spaziert mit dem Produkt hinaus. Neu gibt es diese Produkte aber auch direkt nach Hause geliefert. Eine Ausnahme wegen der Corona-Situation macht das möglich.

«Apotheken und Drogerien haben während der Corona-Krise die Erlaubnis, rezeptfreie Arzneimittel nach telefonischer Fachberatung auch Menschen nach Hause zu liefern, die nicht zu ihrer Stammkundschaft gehören», heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung des Apothekerverbands Pharmasuisse und des Drogistenverbands SDV.

Bisher durften nur Stammkunden die Hauslieferung in Anspruch nehmen. Hintergrund sind Bedenken, dass sonst die Gesundheit der Konsumenten schaden nehmen könnte. Mit diesem Argument ist auch der Online-Handel mit rezeptfreien Medikamenten verboten.

Ausnahme wegen Corona

Gegen eine Öffnung des Marktes haben sich bislang ausgerechnet der Apotheker- und der Drogistenverband gewehrt. Für das stationäre Verkaufsmonopol haben sie bis vors Bundesgericht prozessiert – mit Unterstützung des Schweizerischen Zulassungsbehörde Swissmedic.

Die Apotheker fürchteten Verhältnisse wie in anderen Ländern, wo rezeptfreie Schmerzmittel frei erhältlich sind und zum Teil geschluckt werden, als wären es Smarties. Die langfristigen Schäden werden nur allzu oft ignoriert. Magen- und Darmblutungen, Nierenschäden und Herzinfarkte sind die Folge.

Warum jetzt die Kehrtwende? Der Grund ist die Corona-Krise. Knapp über zwei Millionen Menschen gehören in der Schweiz zur Risikogruppe. Wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen. Sie können in der Apotheke anrufen, erhalten eine persönliche Beratung und anschliessend das Produkt nach Hause geliefert.

Rationierung bleibt

Die Erlaubnis für den Heimlieferdienst gilt nur temporär. Die Auflagen sind hoch. Generell gilt, dass keine grösseren Mengen geliefert werden. Darüber hinaus gilt die bundesrätliche Weisung, wonach bei fiebersenkenden, schmerzlindernden und entzündungshemmenden Medikamenten nur eine Packung abgegeben werden darf.

Eine Liste der Apotheken, die mitmachen, ist online verfügbar. Ein Test von BLICK zeigt aber, dass die Aktion nicht mit allen Apothekern abgestimmt ist. Diverse zeigen sich ahnungslos, wenn sie mit einer telefonischen Anfrage konfrontiert sind.

In vielen Köpfen gilt noch immer: Alles, was über eine Zahnpasta hinausgeht, gibts nur gegen Beratung vor Ort. Neocitran, Dafalgan, Klosterfrau Melissengeist, selbst Nicorette-Kaugummi: Der Gang in die Drogerie kann nicht vermieden werden unausweichlich. (ise)

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