Rente für Arbeitslose
Räte feilschen weiterhin um Obergrenze für neue Überbrückungsrente

Die Räte haben sich auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose geeinigt. Das neue Sozialwerk wird weniger kosten als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unklar ist noch, wie viel Geld ausgesteuerte Personen maximal erhalten sollen.
Publiziert: 12.03.2020 um 10:35 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2020 um 11:36 Uhr
Wie viel Geld sollen ältere Ausgesteuerte künftig maximal erhalten? Um diese Frage streiten sich die Räte bei den Überbrückungsleistungen weiterhin. (Themenbild)
Foto: GAETAN BALLY

Der Ständerat hat bei seiner dritten Beratung des Geschäfts am Donnerstag mit einer Ausnahme alle Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Nur bei den Leistungsobergrenzen gibt es noch Klärungsbedarf.

Der Nationalrat will die maximale Überbrückungsleistung beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs ansetzen. Das entspricht bei alleinstehenden Personen 43'762 Franken pro Jahr, bei Mehrpersonenhaushalten 65'643 Franken pro Jahr.

Ständerat und Nationalrat nicht einig

Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen separat abgegolten werden. Diese betragen maximal 5000 Franken für Alleinstehende und 10'000 Franken für Paare, Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Alleinstehende mit Kindern.

Weniger weit gehen möchte der Ständerat: Er setzt den Plafond für Alleinstehende beim 2-Fachen des Lebensbedarfs, das heisst bei jährlich 38'900 Franken. Mehrpersonenhaushalte sollen maximal 65'643 Franken erhalten - also gleich viel wie der Nationalrat vorschlägt.

Im Gegensatz zu dessen Beschluss sollen aber die Krankheits- und Behinderungskosten in diesem Höchstbetrag inkludiert sein. Der Ständerat fällte diesen Entscheid mit 28 zu 15 Stimmen.

Zuvor hatten beide entschieden

Dass die Überbrückungsleistungen gedeckelt werden sollen, darüber waren sich die Räte am Mittwoch einig geworden. Der Nationalrat kam auf seinen ursprünglichen Entscheid zurück und folgte dem Ständerat, der wie der Bundesrat von Anfang an für eine Plafonierung eingestanden war.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen sollen nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen haben. Überbrückungsleistungen beantragen können Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Auch in diesen Punkten setzte sich im Zuge der Beratungen eine bürgerliche Mehrheit durch.

Der Bundesrat rechnete bei seinem Gesetzesentwurf mit Kosten von rund 230 Millionen Franken. Die nun absehbare Lösung ist deutlich günstiger - zum Unmut der Linken. Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) sagte, der Grundgedanke des bundesrätlichen Vorlage sei verloren gegangen. «Wir dürfen das Niveau der Leitungen nicht weiter senken.»

Letzte Beratung am Montag

Voraussichtlich am kommenden Montag berät der Nationalrat die Vorlage ein letztes Mal. Gibt es dann keine Einigung, muss die Einigungskonferenz einen Vorschlag machen, um die letzte verbliebene Differenz auszuräumen.

Ziel aller Parteien mit Ausnahme der SVP ist es, das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Ausgesteuerte am Ende der kommenden Woche zu verabschieden. Die Überbrückungsrente soll auch dazu beitragen, dass die Begrenzungsinitiative der SVP abgelehnt wird, indem sie negative Folgen der Personenfreizügigkeit abfedert. (SDA)

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