Anwalt erhält Maximalstrafe
Erstes Urteil in der Affäre Vincenz wurde gefällt

Ein Wirtschaftsanwalt half Pierin Vincenz und anderen, versteckte Geschäfte zu machen. Seine Strafe: Eine sechsstellige Summe. Bedingt.
Publiziert: 27.11.2020 um 10:57 Uhr
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Aktualisiert: 27.11.2020 um 17:18 Uhr
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Pierin Vincenz: Karikatur des gefallenen Raiffeisen-Chefs.
Foto: keystone-sda.ch

Im Hauptverfahren ist noch nichts entschieden: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eben erst die Details im Strafverfahren gegen den gefallenen Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz (64) publiziert. Vincenz muss mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Jahren rechnen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Unabhängig von diesem Verfahren ist aber bereits das erste Urteil in dieser Angelegenheit gefallen. Das berichten die Zeitungen von «CH Media». Es betrifft den Wirtschaftsanwalt Beat Barthold. Er hat Vincenz und dem mitangeklagten Beat Stocker (60) bei gewissen Transaktionen geholfen. Dafür kassiert er eine bedingte Geldstrafe von knapp über 104'000 Franken und muss die Gerichtskosten von 60'000 Franken bezahlen.

Das Gericht hat eine Probezeit von zwei Jahren festgelegt. Es verurteilte Barthold für seine Rolle als Verwaltungsrat einer Briefkastenfirma, die zentral war für Stocker und Vincenz. Barthold gründete die Firma für die beiden. Kontrolliert und finanziert wurde das Unternehmen aber von Stocker und Vincenz.

Maximalstrafe verhängt

Die Briefkastenfirma beteiligte sich an zwei Unternehmen, bevor diese vom Zahlungskonzern Aduno aufgekauft wurden. Vincenz war Verwaltungsratspräsident von Aduno, Stocker wurde später operativer Chef. Anwalt Barthold half den beiden, ihre Beteiligung zu verschleiern. Er legte nicht offen, wer hinter der Briefkastenfirma stand, sondern verwies auf das Anwaltsgeheimnis.

Die 180 Tagessätze à 580 Franken, die Barthold erhielt, sind das Maximum, das bei einer Geldstrafe möglich ist. Der Staatsanwaltschaft betrachtet Bartholds Verschulden als «nicht mehr leicht». Zu seinen Gunsten sei aber auszulegen, dass er sich an der Bereicherung durch die Straftaten nicht beteiligte. Er habe sich nach den üblichen Sätzen für Wirtschaftsanwälte bezahlen lassen.

Für Vincenz und Stocker geht es erst im nächsten Jahr richtig los. Der Prozess soll 2021 starten. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist den beiden gewiss. Erste pikante Punkte sind bereits durchgesickert, unter anderem die Rotlicht-Spesen von Vincenz. Über 250'000 Franken soll er für private Vergnügen verpulvert haben. (ise)

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