Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stört sich an der sogenannten Kontrolldatenbank. In dieser werden bei jeder Kontrolle die Uhrzeit, die Zug-/Kursnummer und die Ausweisnummer des SwissPass eingetragen. Die Daten werden während neunzig Tagen aufbewahrt.
Das sei nicht verhältnismässig und beruhe auch nicht auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage, teilte der Datenschützer am Mittwoch mit. Er fordert die SBB und den Verband öffentlicher Verkehr (VöV) in einer Empfehlung deshalb auf, diese Kontrolldaten unverzüglich zu löschen. Die Kontrolldatenbank soll ganz eingestellt werden.
Aufbewahrung nicht nötig
Gemäss Angaben des VöV und der SBB dient die Kontrolldatenbank dazu, «allfällige Kundenanliegen im Nachgang zu einer Reise zu beantworten», wie es im Bericht des Datenschützers heisst. Dieser kommt jedoch zu einem anderen Schluss: Die Aufbewahrung der Kontrolldaten in der Kontrolldatenbank seien weder nötig noch geeignet.
Unter die Lupe nahm der Datenschützer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Halbtax- und zum Generalabonnement. Er schlägt einen neuen Passus in den AGB vor, der die Kunden transparenter über die Verwendung der Kundendaten und über ihr Recht auf Widerspruch informieren soll.
Frist bis Ende Februar
Der Datenschützer hat seinen Schlussbericht zum SwissPass bereits Anfang Januar dem VöV und dem SBB zugestellt, wie er am Mittwoch bekanntgab. Bis Ende Februar müssen diese dem Datenschützer mitteilen, ob sie die Empfehlung und die Verbesserungsvorschläge annehmen. (SDA)